Nordrhein-Westfalen

Laschet für einen einheitlichen Wahltermin der Integrationsratswahlen

Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen (LAGA NRW), der Städtetag Nordrhein-Westfalen sowie der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen haben sich für einen einheitlichen Wahltermin für die Integrationsratswahlen ausgesprochen.

Donnerstag, 15.10.2009, 8:14 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 15:44 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Ihre Terminempfehlung an die Städte und Gemeinden ist der 7. Februar 2010. Integrationsminister Armin Laschet unterstützt diese Empfehlung: „Aus integrationspolitischer Sicht ist ein einheitlicher Wahltermin für alle kommunalen Integrationsgremien in Nordrhein-Westfalen sehr zu begrüßen“, erklärte heute (12. Oktober 2009) Minister Laschet in Düsseldorf.

Die öffentliche Wahrnehmung der Wahl werde durch einen einheitlichen Termin größer. Das wiederum würde zu einer höheren Wahlbeteiligung beitragen. „Ich hoffe, dass sich möglichst alle Kommunen dieser Empfehlung anschließen. Es ist wichtig, dass wir die Bedeutung der Integrationsratswahlen durch einen einheitlichen Wahltermin deutlich machen“, sagte Laschet.

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Die Integrationsgremien auf kommunaler Ebene sind ein zentrales Instrument der politischen Partizipation der Zugewanderten. Sie vertreten deren Belange gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Sie erarbeiten Verbesserungsvorschläge zum Beispiel zur Kindergarten-, Schul-, Ausbildungs-, Wohnungs- und Aufenthaltssituation und setzen sich für ein gleichberechtigtes Zusammenleben von Deutschen und Zugewanderten sowie für Toleranz und Akzeptanz auf allen Ebenen des politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens ein.

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 24. Juni 2009 mit dem Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden die Änderungen des § 27 Gemeindeordnung, Integration, beschlossen. Das Gesetz sieht als Grundmodell die Einrichtung des Integrationsrates, bestehend aus direkt gewählten Migrantenvertreterinnen und -vertretern und Ratsmitgliedern, vor. Die Wahl der Mitglieder der Integrationsräte muss spätestens innerhalb von sechzehn Wochen nach dem Beginn der Wahlzeit des Rates statt finden. Die Städte und Gemeinden können den Wahltermin selbst festlegen. Politik

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