Lissabon Vertrag
„Nachsitzen“ ein persönlicher Erfolg von Abgeordneten?
Schüler aller Länder aufgepasst – einige deutsche Abgeordnete feiern „nachsitzen“ als großen Erfolg. Wer begeistert ist, kann für dieses neue Motto den Verfassungsklägern und dem Bundesverfassungsgericht Danke sagen.
Von GastautorIn Montag, 31.08.2009, 6:59 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 05.09.2010, 15:45 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Wie immer, Verfassungskläger begründen ihre Klagen regelmäßig mit vielen Behauptungen. Diese Mühe belohnt das Gericht mit einem Urteil vom 30.06.2009, dass alle „Lissabon“-Klagen zusammenfasst, dabei Teile der Klagen anerkennt und andere Teile abweist. In der umfangreichen Urteils-Begründung werden die Behauptungen Punkt für Punkt in über 420 Abschnitten auf fast 200 Seiten geprüft. Da gibts interessante Aspekte, die zu Schlagzeilen verführen: „Zweifel am Fortbestand des deutschen Staatsvolkes“, Old Germany „entgrenzt“, der Deutsche Bundestag „entleert“ oder serviert das Gericht gar „Rosinen aus Karlsruhe für den Kriminaltango“?
Das dicke Paket “Reformvertrag“ enthält zahlreiche wichtige Neuerungen, die vor allem mit „mehr Demokratie in der EU“ verbunden werden, was sich in der Realität spiegelt mit Schloss Neuwahnstein oder Demokratie a la Carte?
Bisher sind 27 Mitgliedsstaaten in den meisten EU-Angelegenheiten meistens zur Einstimmigkeit verpflichtet. Der Reformvertrag führt für Abstimmungen stattdessen andere Mehrheitsregeln mit mehreren Variationen ein – je nach Politikbereich und EU-Organ. Die Kläger behaupten, mit diesen komplizierten Vorschriften können Mitgliedsstaaten quasi ausgetrickst werden und sie sind für Deutschland nicht dem Grundgesetz vereinbar.
Das Gericht kritisiert weniger den Reformvertrag, sondern rügt, teilweise in Übereinstimmung mit den Klägern, vor allem die Gesetze des Bundestages, die dem Grundgesetz widersprechen und Hintertüren unfreiwillig offenhalten. Bundestag und Bundesrat müssen erst durch verbesserte Gesetze die Hintertüren schließen und absichern, bevor der Reformvertrag anerkannt und „ratifiziert“ werden kann. Trifft für den Gesetzgeber der Vorwurf des Dämmerschlafs zu, der „Nachsitzen“ in den Parlamentsferien verursachte, bleibt allerdings auch etwas am 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts hängen.
Interessant sind auch Fragen nach dem Hintergrund zu den Verfassungsklagen. Europa mit Volksentscheiden stoppen, um die Türe für eine neue „strammere“ Verfassung mit anderer Demokratie zu öffnen:„Schotten dicht“ in Deutschland gegen „Überfremdung“, zurück zur alten Souveränität des vorigen Jahrtausends im uralten Europa? Gibt es einen Bezug zum EU-Beitritt weiterer Länder, die vor der Türe stehen? Etwa zum Türkeibeitritt als mit Opera Sera: „Nabucco“-Häuptlinge mit „gespaltener Zunge“ auf beiden Augen blind?
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Befürworter und Gegner der EU aktiviert ein Kernsatz des Gerichts: Europäische Integration ist kein Belieben, sondern Pflicht der Politik. Dann aber geht es nicht nur um die Rechte, sondern genauso stark um die Pflichten von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, ja sogar des Bundesverfassungsgerichts. Ist das alles ein Relikt der Nachkriegszeit oder das aktuelle Programm in der globalisierten Welt, wo die Kräfte neu gemischt und nach neuen Kriterien gemessen werden? Meinung
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