BVerfG
Ja zum Lissabon-Vertrag, aber mit Nachbesserungen
In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht den EU-Reformvertrag gebilligt. Das Gericht fordert aber Nachbesserungen und stärkere Beteiligung von Bundestag und Bundesrat. Damit muss die Ratifizierung vorerst ausgesetzt werden, der Bundestag unterbricht für eine Sondersitzung seine Sommerpause.
Dienstag, 30.06.2009, 14:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 04.08.2010, 0:48 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht den EU-Reformvertrag gebilligt. Das Gericht fordert aber Nachbesserungen und stärkere Beteiligung von Bundestag und Bundesrat. Damit muss die Ratifizierung vorerst ausgesetzt werden, der Bundestag unterbricht für eine Sondersitzung seine Sommerpause.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilte, dass Deutschland dem EU-Reformvertrag von Lissabon vorerst nicht zustimmen darf. Das Zustimmungsgesetz zu dem Vertragswerk sei zwar mit dem Grundgesetz vereinbar, bevor der Vertrag ratifiziert werden kann, müssten zunächst die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat gestärkt werden.
Bundespräsident Horst Köhler hatte zuvor schon seine Unterschrift mit Rücksicht auf die Entscheidung in Karlsruhe zurückgehalten. Nun wird sich der Bundestag noch einmal mit dem Vertrag befassen müssen.
Der Vertrag von Lissabon soll die Zuständigkeiten Brüssels erweitern und die EU schlanker, demokratischer und entscheidungsfreudiger machen. Besonders an der Kompetenzerweiterung stören sich jedoch die Kläger in Karlsruhe.
Geklagt hatte unter anderem der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler. Sie befürchten, „dass weiter unkontrollierte Macht an die EU-Gremien abgegeben wird“. Der Vertrag verletze die Souveränität der Bundesrepublik, weil die EU und der Europäische Gerichtshof (EuGH) immer weitere Kompetenzen an sich ziehen könnten.
Das Verfassungsgericht gab den Klägern zum Teil recht. Bundestag und Bundesrat seien bei der Übertragung von Rechten an die Europäische Union bislang nicht ausreichend beteiligt. Das Begleitgesetz, das die parlamentarische Beteiligung am Erlass europäischer Vorschriften regelt, weise Defizite auf und müsse nachgebessert werden. Erst dann dürfe die Ratifikationsurkunde zum Vertrag hinterlegt werden. „Das Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung“, sagte Vizepräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung.
Der Bundestag wird nun am 26. August zu einer Sondersitzung zusammenkommen. An diesem Tag soll die erste Lesung zu einem neuen Begleitgesetz stattfinden, für den 8. September soll über das Gesetz abgestimmt werden. Recht
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