Christine Haderthauer

Strafgesetz gegen Zwangsehen

Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer hat ihre Unterstützung zur Gesetzesinitiative des Landes Baden-Württemberg für die Einführung eines eigenen Straftatbestands der “Zwangsheirat” im Strafgesetzbuch erklärt.

Donnerstag, 27.08.2009, 7:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 3:15 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Zwar könne eine Zwangsverheiratung als „quasi fortgesetzte Nötigung“ auch nach jetziger Gesetzlage strafrechtlich verfolgt werden. Der Straftatbestand der Nötigung ist durch den der Zwangsheirat im Februar 2005 unter Zustimmung aller Fraktionen ergänzt worden und ist bereits jetzt geltende Rechtslage. “Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt”, heißt es darin. Bisher ist die Zwangsehe allerdings kein eigener Straftatbestand im Strafgesetzbuch. „Das ist der Schwere dieses Tatbestandes nicht angemessen“, sagte die Ministerin der Welt. Die Einführung eines eigenen Straftatbestandes hätte eine wichtige Signalwirkung, ist sich Haderthauer sicher. Es gehe ihr um eine strafrechtliche Ächtung der Zwangsheirat und „ein deutliches und hartes Signal an die Täter, dass so etwas – unabhängig von Glaube oder Tradition anderswo – hierzulande nicht geduldet, sondern bekämpft wird“.

Dabei räumte Haderthauer ein, dass bei einem eigenen Strafbestand Nachweisschwierigkeiten bestehen könnten. Auch müsse zwischen einer Zwangsheirat und einer arrangierten Ehe differenziert werden.

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Die baden-württembergische Initiative
Die baden-württembergische Initiative sieht vor, einen eigenen Tatbestand der „Zwangsheirat“ in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Dadurch werde das Unrecht auf den ersten Blick deutlich gemacht und die Zwangsheirat nicht länger als Anhängsel anderer Straftaten relativiert. Von der Regelung sollen auch der Heiratshandel und die Heiratsverschleppung erfasst sein, und zwar auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen worden ist. Wer sich an Zwangsverheiratungen beteiligt, soll mit Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren bestraft werden können.

Zudem plant Baden-Württemberg die Besserstellung von Opfern von Zwangsverheiratungen auch im Zivilrecht. Insbesondere soll die Aufhebungsfrist für die Ehe wegfallen. Nach bisheriger Rechtslage hat ein Opfer von Zwangsheirat nur ein Jahr Zeit, die Aufhebung der Ehe zu beantragen. Die baden-württembergische Gesetzesinitiative will diese Frist beseitigen, um zu verhindern, dass aus rein formalen Gründen eine zwangsverheiratete Frau statt einer Aufhebung die Scheidung wählen muss. Hinzu kommen Verbesserungsanträge zum Unterhaltsanspruch und der Ausschluss des Ehegatten des gesetzlichen Erbrechts. Politik

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  1. Anne sagt:

    Interessant: Bei den weiteren gesetzlichen Regelungen steht nichts über eine Änderung im Ausländerrecht, wie ein vereinfachtes Bleiberecht….

    Eine weitere populistische Gesetzesinitiative zur Diskriminierung von Muslimen, insbesondere Türken. In Zukunft wird dann nicht nur verlangt, zu beweisen, dass man keine Scheinehe, sondern auch keine Zwangsehe führe. Wahrscheinliche Voraussetzung: Zusammenleben vor der Ehe…. *würg*