Türkische Presse Europa
08.08.2009 – Doppelbesteuerung, Jugendamt, Sexualkunde
Die einseitige Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens der Bundesrepublik Deutschland mit der Türkei findet breiten Raum in den Europaausgaben türkischer Tageszeitungen. Außerdem werden u.a. folgende Themen aufgegriffen: Jugendamtsskandal, Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Sexualkundeunterricht, EU-Beitritt der Türkei.
Sonntag, 09.08.2009, 16:51 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 24.08.2010, 20:04 Uhr Lesedauer: 7 Minuten |
„Die Doppelbesteuerung schadet der Wirtschaft“
Die SABAH, MILLIYET und HÜRRIYET berichten über die einseitige Auflösung des Vertrags zur Regelegung der Doppelbesteuerung von Seiten Deutschlands, wodruch ab 2011 Investitionen, Gewinne sowie Bankzinsen ebenfalls sowohl in Deutschland als auch in der Türkei versteuert werden sollen. So müssten die Betroffenen doppelt so viele Abgaben abführen und würden somit großen Schaden davontragen.
Steuerexperte Nihat Aksoy habe diesbezüglich gesagt, dass eine solche Regelung der Wirtschaft erheblich schaden würde und negative Auswirkungen auf die Arbeitslosigkeit hätte. Man gehe davon aus, dass diese drastisch steigen werde, da sowohl türkische als auch deutsche Unternehmen möglicherweise ihre Investitionen zurückziehen. Darüber hinaus könne es sein, dass das wirtschaftliche Verhältnis beider Länder einen Schaden nimmt. Rechtsanwalt Macit Karaahmetoglu hingegen habe erklärt, dass die einseitige Auflösung des Vertrages eine Maßnahme gegen Steuerhinterzieher sei.
Jugendamtsskandal in Bad Oeynhausen
Die ZAMAN berichtet erneut ausführlich über einen Jugendamtsskandal in Bad Oeynhausen und zitiert in diesem Zusammenhang die Offenbacher Grünen-Bürgermeisterin Birgit Simon, die sich das Verhalten des Jugendamtes nicht erklären könne. Es sei schwer zu realisieren, dass die 16-Jährige Tochter der Familie Özcan unter der Obhut des Jugendamtes begonnen habe Alkohol zu konsumieren und Schwanger geworden ist. Auch die Entscheidung für eine fremde Pflegefamilie sei nicht korrekt. „Im Normalfall darf es nicht möglich sein, dass so etwas passiert“, habe die Bürgermeisterin gegenüber der ZAMAN erklärt. Auch könne sie sich nicht erklären, weshalb der Bürgermeister von Bad Oeynhausen bei so einem Skandal nicht eingreift.
Die Jugendämter dürften die Kinder von ihren Familien nur dann trennen, wenn Lebensgefahr für diese bestehe, erklärte Simon weiter. Sie sei aber dazu verpflichtet, den Kontakt zwischen dem Kind und der Familie herzustellen und diesen zu pflegen. Außerdem muss dem Kind ein Umfeld geboten werden, in der er seinen Glauben und seine Kultur weiterhin ausüben kann. Deshalb versuche man in der Regel unter den Verwandten eine Pflegefamilie auszusuchen, da das Kind diese auch kenne und sich besser integrieren könne. Umso seltsamer sei es, dass das Jugendamt Bad Oeynhausen das Angebot des Onkels, die 16-Jährige bei sich aufzunehmen und unter der Aufsicht eines Psychologen auf eine Schule in einer anderen Stadt einzuschreiben, abgelehnt habe. „Die Kooperation mit der Familie ist aber dabei sehr wichtig“, betont die Bürgermeisterin.
Hermann Dorenburg, Direktor des Jugendamtes Offenbach, habe darüber hinaus der Familie geraten, sich einen guten Anwalt zu verschaffen und vor das Gericht zu ziehen. Die Wahrheiten könne man lediglich vor einem Familiengericht herausstellen, so Dorenburg.
Sexualkunde wichtiger als Religiöse Bedenken
Das Bundesverfassungsgericht habe nach einer Anklage einer Baptistenfamilie entschieden, dass die Schulpflicht wichtiger sei als religiöse Bedenken und somit die Kinder der Familie an den Karnevalsveranstaltungen und einem Theaterprojekt im Rahmen des Sexualkundeunterrichts teilnehmen müssen. Zuvor musste die Familie 80 Euro Geldstrafe bezahlen, da sie ihr Kind nicht an den genannten Veranstaltungen hat teilnehmen lassen.
Auch hätten die Eltern u.a. aufgeführt, dass der Karneval ein katholisches Fest sei, das fern von jeglicher Ethik, Sittlichkeit und Moral sogar mit Alkoholkonsum verbracht werde. Das Gericht habe hierüber entschieden, dass der elterlichen Bildung mit dem Bildungsauftrag des Staates Grenzen gesetzt seien. Außerdem halte die Schule die religiöse Neutralitätspflicht ein und der Karneval sei kein Fest der katholischen Kirche. Das Kind sei ohnehin nicht dazu verpflichtet, sich zu verkleiden und aktiv an den Feierlichkeiten teilzunehmen. Die alternativen Sportangebote der Schule könne man darüber hinaus ebenfalls in Anspruch nehmen. (ZAMAN und SABAH)
Islamlehrer müssen auch im privaten Leben den Islam praktizieren
Der Vorsitzende der Islamischen Religionsgemeinschaft Erlangen e.V. Remzi Güneysu, mit der das Land Bayern für die Einführung des Islamunterrichts an den Schulen kooperiert, habe bei einer Veranstaltung bekannt gegeben, dass Lehrer, die in ihrem privaten Leben die Religion nicht achten und praktizieren, keinesfalls Islamunterricht erteilen dürfen, berichtet die HÜRRIYET. Er habe auf einem Nürnberger Vorbereitungsseminar erklärt, dass Personen, „die den Islam nicht ausleben, Alkohol konsumieren und Bordelle besuchen, von seiner Gemeinschaft nicht genehmigt werden.“ Weiter habe er gesagt, dass die aus der Türkei kommenden Lehrer alle nicht als Religionslehrer ausgebildet seien. Der Islamunterricht in Deutschland sei allerdings bekenntnisorientiert. Deshalb werde man auch ihr Verhalten außerhalb der Schule in Anbetracht ziehen. Wenn sie nicht islamgerecht leben, könne ihre Einstellung als Islamlehrer keinesfalls in Frage kommen. Dabei stützt sich Güneysu auf Art. 7 GG, die den Religionsunterricht in Deutschland als „bekenntnistorientiert“ definiere.
Erboste Lehrer hätten nun einen Beschwerdebrief an das Bildungsministerium verschickt, in der sie Güneysu kritisieren und erklären, dass sie nicht mit einer solchen Kommission arbeiten könnten. Man gehe allerdings davon aus, dass diese Beschwerde keine weiteren Folgen haben werde, da der Kooperationspartner des Landes die Verantwortung und Kontrolle über die Bestimmungen bzgl. des Islamunterrichts erhalten habe. So sei es ihre Aufgabe zu bestimmen, wer unterrichten darf und wer nicht. Türkische Presse Europa
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