EuGH-Generalanwalt
Regelungen zur Riester-Rente diskriminieren Ausländer
Laut Schlussantrag des Generalanwaltes beim EuGH verstoße Deutschland mit den Bestimmungen über die deutsche „Riester-Rente“ gegen EU-Recht. Die Förderung durch die „Riester-Rente“ darf nur Personen gezahlt werden, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Die Regelung diskriminiere Ausländer, so Mazak.
Donnerstag, 02.04.2009, 6:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 05.09.2010, 3:07 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Bei der „Riester-Rente“ handele es sich nicht um eine steuerliche, sondern um eine soziale Vergünstigung, die nicht dem Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer widersprechen dürfe. Daher dürften die Regelungen Grenzarbeitnehmern nicht verweigert werden, weil diese in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig seien.
Auch sei es unzulässig, das geförderte Kapital nur zur Anschaffung einer Wohnung in Deutschland verwendet werden dürfe.
Schließlich sei auch die Regelung nicht legal, wonach die Altersvorsorgezulage wieder zurückzuzahlen sei, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht ende. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Betroffene aus Deutschland wegzieht.
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Kulturbeirat-Sitzung Kasseler Museumschef: „Ich sag jetzt mal was Rassistisches…“
- Faktencheck Was Merz und Scholz im TV-Duell zur Migration sagten
- Trump: Will Gaza „besitzen“ Umsiedlung von Palästinensern auch nach Europa?
- Kostendeckung & Abschreckung Baden-Württemberg will Flüchtlingen Geld und Schmuck…
- „Neuer Tiefpunkt“ Großbritannien veröffentlicht Fotos von Abschiebungen
- „Das ist gefährlich“ Halb Baden-Württemberg ist offen für Zusammenarbeit mit AfD
Ich glaube ich werde es nicht mehr erleben, daß es ein deutsches Parlament schafft auch nur ein Gesetz von gewisser Bedeutung zu erlassen, welches nicht entweder gegen Verfassungsrecht oder EU Recht oder beides zugleich verstößt.
Die Herrschaften sind ihr Gehalt einfach nicht wert. In der freien Wirtschaft und damit meine ich Posten die man ohne Beziehungen erreichen muß hätten diese Gestalten keine Chance auch nur die Probezeit zu überstehen.
LI