Human Rights Watch

Kopftuchverbote verletzen Menschenrechte

Human Rights Watch hat am 26. Februar 2009 ein Bericht veröffentlicht, wonach Verbote religiöser Kleidung und Symbole für Lehrkräfte und Beamte in einigen Bundesländern muslimische Frauen diskriminieren. Der Bericht „Diskriminierung im Namen der Neutralität“ stützt sich auf umfangreiche Recherchen über einen Zeitraum von acht Monaten.

Freitag, 27.02.2009, 16:48 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08.01.2020, 15:45 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der 73-seitige Bericht „Diskriminierung im Namen der Neutralität“ [pdf] stützt sich auf umfangreiche Recherchen über einen Zeitraum von acht Monaten. Er untersucht die Verbote aus dem Blickwinkel der Menschenrechte und beleuchtet ihre Auswirkungen auf das Leben muslimischer Lehrerinnen, einschließlich jenen die seit Jahren unterrichten. Aufgrund des Verbots wechselten einige Frauen den Beruf oder zogen ins Ausland, obwohl sie seit ihrer Geburt in Deutschland gelebt hatten.

„Diese Gesetze richten sich eindeutig gegen das Kopftuch. Sie zwingen Kopftuch tragende Frauen, sich entweder für ihren Beruf oder für ihren Glauben zu entscheiden“, so Haleh Chahrokh, Researcherin für die Abteilung Europa und Zentralasien von Human Rights Watch. „Die Regelungen diskriminieren sowohl auf der Grundlage des Geschlechts als auch der Religion und verletzen die Menschenrechte dieser Frauen.“

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Die Verbote in manchen Bundesländern wurden innerhalb der letzten fünf Jahre eingeführt, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2003 entschieden hatte, dass Restriktionen religiöser Kleidung nur zulässig sind, wenn sie auf einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage erfolgen. Einige der Gesetze enthalten Ausnahmen für „christlich-abendländische“ Kulturtraditionen, keines richtet sich ausdrücklich gegen das Kopftuch.

Befürworter der Kopftuchverbote behaupten häufig, die Verbote schützten Frauen vor Unterdrückung und gäben ihnen mehr Freiheit. Alle von Human Rights Watch befragten Frauen erklärten jedoch, dass sie sich aus freiem Willen für das Kopftuch entschieden haben.

Human Rights Watch ruft die Landesregierungen auf, die Gesetze zum Verbot religiöser Kleidung und Symbole zu überprüfen und aufzuheben und ihre Gesetzgebung in volle Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards zu bringen. Die Länder sollten insbesondere dafür sorgen, dass ihre Bestimmungen nicht nach Geschlecht oder Religion diskriminieren und dass sie die Religionsfreiheit und die freie Meinungsäußerung achten. Recht Studien

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  3. Peter sagt:

    Recht zur freien Entfaltung der Persoenlichkeit.

    Wenn da Kopftuch dazugehoert warum nicht.

  4. Oma Sheriff sagt:

    Deutschland ist ein säkulerer Staat, genau wie viele andere Staaten auch. Selbst in der islamischen Türkei gilt ein Kopftuchverbot an Schulen, Universitäten und Behörden nicht nur für die Mitarbeiter sondern auch für Schüler, Studenten und Behördengänger. Das ist übrigens vom „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ abgesegnet. Gegenüber der Türkei z.B. ist Deutschland nicht nur in dieser Beziehung sogar sehr tolerant. Man darf hierzulande mit Kopftuch in die Schule gehen, studieren und Behördengänge machen. Man passt sich sogar im Knast der muslimischen Mehrheit an,
    http://www.berliner-kurier.de/polizei-prozesse/spd–sauerei–kein-schweinefleisch-im-jugendknast,7169126,16434208.html
    Die armen unterdrückten Nichtmuslime kriegen dort nicht mal mehr lecker Leberwurst zu essen.Also bitte, was soll der Aufstand. Wir sind hier schließlich nicht in Saudi-Arabien, sondern in einem Land in dem Menschenrechte nicht mit Füßen getreten werden und Religion Privatsache ist. Der Papst hat hier auch nichts zu melden.

  5. NASA sagt:

    Ich kann nur wiederholen:
    Religion und die dazugehörige Kleidung sind privatsache. Wir leben in einem Staat in dem Muslime mittlerweile mehr Freiheiten geniessen, als in ihren Heimatländern. Ich kriege sogar mehr und mehr das Gefühl, dass Deutschland ein Rückzugs Ort für urkonservative Muslime werden soll. In den muslimische Ländern kann man den Islam zurecht stutzen wie es einem beliebt und man nennt es dann Fortschritt (atatürk). Tut man das gleiche in Deutschland, dann ist es Diskriminierung.

    Liegt das Problem, also nicht viel mehr in der doppellmoral der Ankläger? Es gibt kein Menschenrecht auf Kopftücher.

  6. Seoul sagt:

    Jede Frau, die ein Kopftuch tragen möchte, sollte dies und andere Riten IMMER vorher bedenken, wenn sie sich entschließt, in einen anderen Staat zu gehen und dort zu leben.
    Wer bei den eskimos leben möchte, wird sich den Riten und Gebräuchen anpassen müssen und vor allem , wer in anatolien leben möchte, wird sicherlich keie Pommes Bude mit Bratwurst eröffnen dürfen, oder eben eine Pornoladen, wie es in Franktfurt möglich wäre. Selbst eine schöne Kirche dürfte man dort nicht bauen…
    also, wir müssen allen unseren zugereisten Bürgern deutlich machen: Du bist willkommen, wenn du dich hier eingliederst und mitmachst, wenn du nur DEINE Traditionen, deine Riten, deine Welt sehen möchtest, ist bei uns der falsche Platz.

    Bei uns gehen Jungen und Mädchen in das gleiche Bad, das ist auch gut so und wir gehen in die Mixed Sauna…. davon sind die archaischen Traditionen noch Jahrhunderte entfernt.