Bett, Brot und Seife – aber keine Kleidung, Haushaltsartikel und Geld für den Alltag? Der EU-Gerichtshof erteilt den deutschen Regelungen zu Leistungskürzungen für bestimmte Asylbewerber eine Absage. Dobrindt wiegelt ab, Linkspartei widerspricht. Von Valeria Nickel und Leonie Asendorpf
Melonis Albanien-Modell bekommt Rückenwind aus Luxemburg. Der zuständige Gutachter am höchsten europäischen Gericht sieht bei dem Konzept EU-Recht grundsätzlich gewahrt. Doch er liefert keinen Freibrief: Italien darf Verfahren auslagern – muss aber Rechte, Gerichte und Garantien sichern.
Der Europäische Gerichtshof stellt klar: Asylbewerber dürfen im Rahmen von Grenzverfahren auch im Inland in Gewahrsam genommen werden – unter strengen Voraussetzungen. Eine systematische Inhaftierung ist unzulässig.
Bayern kürzte das Familiengeld für Kinder im EU-Ausland. Dieser Praxis hat der EuGH nun eine klare Grenze gezogen: Wer in Deutschland arbeitet und Abgaben zahlt, darf beim Familiengeld nicht schlechter gestellt werden, nur weil das Kind im Ausland lebt.
Italiens Abkommen mit Albanien zu Abschiebeeinrichtungen sorgt für Diskussionen. Der EuGH soll nun über wesentliche Aspekte des Modells entscheiden. Droht Meloni die nächste große Schlappe – und damit auch der EU?
Der Europäische Gerichtshof stellt klar: Wird ein Asylbewerber nicht innerhalb von sechs Monaten in den zuständigen Staat überstellt, muss das Land, in dem er sich aufhält, das Asylverfahren übernehmen – das gilt auch bei politischer Blockade.
Im vergangenen Oktober hat der Europäische Gerichtshof afghanische Frauen pauschal als verfolgt eingestuft – mit spürbaren Folgen für Asylverfahren und Antragszahlen.
Listen sicherer Herkunftsstaaten ermöglichen schnellere Asylverfahren. Italien nutzt sie bei seinem umstrittenen „Albanien-Modell“. Nun macht das höchste EU-Gericht dafür Vorgaben. Das Urteil ist auch für Deutschland wegweisend. Von Valeria Nickel und Ansgar Haase
Ist es Schlepperei, wenn eine Mutter ihre minderjährige Tochter mit gefälschten Papieren ins Land holt? Der Europäische Gerichtshof entschied nun: Das ist humanitäre Hilfe und nicht strafbar. Asyl-Organisationen wittern Chance, restriktiven EU-Gesetze zu kippen.
Das Prestigeprojekt von Italiens rechter Ministerpräsidentin für Asylbewerber-Lager im Nicht-EU-Land Albanien steht auf der Kippe. Wer darf entscheiden, welche Herkunftsländer als sicher gelten? Urteil folgt. Derweil arbeitet Meloni an einem neuen Konzept für die Lager.