Der RAV sieht die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren als ausreichend belegt und kritisiert die bislang geringe Resonanz aus dem Bundestag. Mehr als 1.000 Juristinnen und Juristen verlangen, dass die antragsberechtigten Verfassungsorgane tätig werden.
Nach Angaben des Hessischen Flüchtlingsrats wurde ein kurdisches Ehepaar in die Türkei abgeschoben, während seine drei Kleinkinder in Deutschland in Obhut des Jugendamts blieben. Der Verein warnt vor einer möglicherweise dauerhaften Trennung der Familie. Das jüngste Kind ist fünf Monate, das älteste drei Jahre alt.
Die Initiative Amaro Drom will Erfahrungen von Sinti und Roma stärker in die Öffentlichkeit bringen. Geplant sind bundesweite Veranstaltungen gegen Antiziganismus, für Austausch und für ein vielfältiges gesellschaftliches Miteinander.
Die massenhaften Grenzübertritte nach Ceuta offenbaren nach Einschätzung des Migrationsforschers Jochen Oltmer erhebliche Schwächen des GEAS. Statt gemeinsamer Unterstützung hätten wichtige EU-Staaten mit Vorwürfen reagiert und nationale Interessen in den Vordergrund gestellt. Von Jörg Nielsen
Nach einem neuen Abschiebeflug nach Afghanistan warnen Verbände vor großer Angst und Verunsicherung in der afghanischen Community. Afghanische Frauen fühlen sich verraten. Eine Beschränkung nur auf Straftäter gibt es nicht mehr.
Die Nettozuwanderung sank 2025 auf 235.000 Menschen und damit auf den niedrigsten Stand seit 2010. Hauptgründe sind weniger Asylanträge und die zunehmende Rückkehr von Arbeitskräften in andere EU-Staaten. Das IW verweist auf bessere Chancen in den Herkunftsländern.
Nach dem tödlichen Angriff in Berlin rufen muslimische Organisationen zu Besonnenheit auf. Sie verurteilen die Tat und mahnen, Muslime nicht pauschal verantwortlich zu machen.
Erst am Mittwoch wurde es montiert – am Freitag war es mit schwarzer Farbe beschmiert: Am Ortseingang von Penzberg weist ein neues Schild auf das Freitagsgebet der Islamischen Gemeinde hin. Innenminister Herrmann nennt die Tat „inakzeptabel“.
Deutschland sagte nach ihrem Abzug aus Afghanistan gefährdeten Menschen eine Aufnahme zu, brach ihr Versprechen dann aber. Das Verfassungsgericht bezeichnet diese politische Entscheidung nun als Willkür. Dobrindt sieht trotz Karlsruher Rüge keinen Handlungsbedarf.
Abschiebungen in das von den Taliban autoritär geführte Afghanistan hat die Politik bislang damit gerechtfertigt, dass Straftäter außer Landes gebracht würden. Nun sollen aber auch Menschen, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen, gehen. Menschenrechtsorganisationen üben scharfe Kritik.