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Wachmänner eines privaten Betreibers des Burbacher Flüchtlingsheims misshandeln einen Flüchtling (Symbolfoto)

Landgericht Siegen

Misshandlungen im Flüchtlingsheim: Bewährungsstrafe für Ex-Wachmann

Ein 26-jähriger Wachmann in einem Flüchtlingsheim wurde in vier Fällen der Freiheitsberaubung sowie in einem Fall der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen - und durfte nach Hause gehen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe.

Montag, 02.09.2019, 5:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 03.09.2019, 17:17 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

In dem Verfahren wegen Misshandlungen in einer Flüchtlingsunterkunft im siegerländischen Burbach ist am Freitag ein weiteres Urteil gesprochen worden. Das Landgericht Siegen verurteilte einen früheren Wachmann zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten.

Der 26-jährige Mann sei in vier Fällen der Freiheitsberaubung sowie in einem Fall der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen worden, wie das Gericht mitteilte (AZ: 21 KLs 37/19). Der Prozess gegen den geständigen Angeklagten war vom Hauptverfahren abgetrennt worden, das seit vergangenen November läuft.

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Angeklagt waren ursprünglich 38 Wachleute und Mitarbeiter des Heimbetreibers European Homecare, denen Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl und Freiheitsberaubung vorgeworfen wird. So sollen sie unter anderem Bewohnern der Flüchtlingsunterkunft bei Verstößen gegen die Hausordnung teilweise für mehrere Tage in sogenannte Problemzimmer gesperrt oder sie – wie im aktuellen Fall – mit Pfefferspray attackiert haben.

Über 50 Fälle

Ingesamt geht es um über 50 Fälle in der Zeit zwischen Ende 2013 und September 2014. Im Januar war der damalige Heimleiter zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden.

Im Hauptverfahren müssen sich noch 20 Angeklagte vor dem Landgericht verantworten. Die Urteile werden laut Gericht bis Ende des Jahres erwartet. (epd/mig) Aktuell Recht

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