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Bundesrat © dionhinchcliffe auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Grünes Licht

Bundesrat billigt Migrationspaket der Koalition

Der Bundesrat hat dem Migrationspaket grünes Licht gegeben. Es sieht Öffnungen für ausländische Fachkräfte und Verschärfungen vor allem für abgelehnte Asylbewerber vor. Herz und Härte würden Gesetz, sagte Baden-Württembergs Innenminister.

Montag, 01.07.2019, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 03.07.2019, 15:49 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Mehr Fachkräfteeinwanderung, mehr Abschiebung: Das Migrationspaket der großen Koalition kann inkraft treten. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin die Großvorhaben von Union und SPD, darunter das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die Verschärfungen im Asylrecht, die für höhere Abschiebezahlen sorgen sollen. Es hatte zuvor viel Rumoren aus den Ländern gegeben. Am Ende wurde aber keinem der sieben Gesetze die Zustimmung verweigert oder der Vermittlungsausschuss angerufen.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll ermöglichen, dass mehr Arbeitskräfte aus dem Ausland nach Deutschland kommen können. Bislang ist das auf Akademiker und Mangelberufe beschränkt. Außerdem soll gut integrierten Flüchtlingen ermöglicht werden, durch Arbeit ein langfristiges Bleiberecht zu bekommen. Für diese sogenannte Beschäftigungsduldung hatten die Länder großzügigere Regelungen angemahnt, weil sie befürchten, dass für viele Betroffenen die Hürden zu hoch sind. Der Bundesrat hat am Freitag nochmals eine entsprechende Entschließung verabschiedet, das Gesetz aber nicht aufgehalten.

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Das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz verschärft die Regeln zur Abschiebung, unter anderem durch die Ausweitung der Abschiebehaft und die Einführung eines neuen Duldungsstatus für Menschen mit ungeklärter Identität. Die Regelungen sollen dafür sorgen, dass künftig weniger Abschiebungen scheitern. Die Verschärfungen hatten zuvor vor allem für Kritik im Rechtsausschuss der Länderkammer gesorgt. Die erforderliche Mehrheit, um das Gesetz aufzuhalten, kam im Plenum aber nicht zustande.

Auch Asylbewerberleistungsgesetz passiert Bundesrat

Ebenfalls passierte auch die lange zwischen Bund und Ländern umstrittene Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes die Länderkammer. Damit werden die Sachleistungen für Asylbewerber zwar teilweise erhöht. Die Geldleistungen werden aber gekürzt, so dass für viele Gruppen unter dem Strich eine Kürzung der Leistungen steht. Die monatlichen Zuwendungen für alleinstehende Asylbewerber betragen künftig 344 Euro, zehn Euro weniger als aktuell. Für Kinder im Schulalter steigen die Leistungen im Zuge der geplanten Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes. Eine früher von der Koalition geplante drastischere Kürzung scheiterte 2016 im Bundesrat.

Zum Gesamtpaket gehört auch die Entfristung des Integrationsgesetzes, mit der die Wohnsitzauflage für Flüchtlinge dauerhaft verlängert wird. Auch die Erweiterung für den Zugang zu Sprachkursen wurde vom Bundesrat gebilligt.

Union und SPD verteidigen Migrationspaket

Vertreter von Union und SPD verteidigten das Migrationspaket, dessen Verschärfungen für Asylbewerber bei Nichtregierungsorganisationen für scharfen Protest gesorgt hatten. Menschen ohne Bleiberecht müssten auch in ihre Heimatländer zurückgeführt werden, sagte der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD). Das sei „eine Frage der Glaubwürdigkeit“. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte: „Herz und Härte – beides wird heute Gesetz.“ Vertreter von Linken und Grünen kritisierten die Verschärfungen. Sie hatten angekündigt, gegen das Gesetz zu stimmen.

Keinen Einspruch erhob der Bundesrat auch gegen das Gesetz, mit dem Terrorkämpfern mit doppelter Staatsbürgerschaft der deutsche Pass entzogen werden kann, die Frist zur Rücknahme der deutschen Staatsbürgerschaft verlängert und die Vergabe des Passes an die Einordnung „in die deutschen Lebensverhältnisse“ geknüpft wird. Das Gesetz war erst am Donnerstagabend vom Bundestag verabschiedet und besonders kurzfristig auf die Tagesordnung der Länderkammer gesetzt worden. (epd/mig) Aktuell Politik

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