Einwanderung und Abschiebung
Die Migrationsgesetze der Koalition im Überblick
Das Asyl- und Migrationspaket der Koalition hat am Freitag den Bundesrat passiert. Damit kann das große Vorhaben Fachkräfteeinwanderungsgesetz inkraft treten. Neben der Öffnung gibt es aber auch eine Reihe von Verschärfungen für Asylbewerber, die vor allem im sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz festgehalten wurden. MiGAZIN gibt ein Überblick über die Neuerungen:
Montag, 01.07.2019, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 02.07.2019, 17:39 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Asyl und Abschiebung:
– Ausreisepflichtige Ausländer, die nach Meinung der Behörden selbst verschulden, dass sie keine Papiere haben, erhalten eine „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“. Sie ist verbunden mit einem Arbeitsverbot, einer Wohnsitzauflage und führt dazu, dass diese Duldungszeit nicht für Bleiberechtsregelungen angerechnet wird.
– Flüchtlingen, die nicht an der Klärung ihrer Identität mitwirken, werden die Sozialleistungen gekürzt.
– Durch eine „Mitwirkungshaft“ bis zu 14 Tagen können Menschen, die Botschaftstermine zur Beschaffung von Papieren nicht wahrgenommen haben, zu einer Anhörung in der Vertretung ihres Heimatlandes gezwungen werden.
– Das Trennungsgebot für Straf- und Abschiebehaft wird für drei Jahre aufgehoben. Die Bundesländer können damit entscheiden, ob sie Menschen in Abschiebehaft in regulären Gefängnissen unterbringen, wenn sie nicht genügend Abschiebehaftplätze haben.
– Die Behörden können häufiger Abschiebehaft anordnen.
– Angaben zu Termin und Ablauf von Abschiebungen sollen künftig Dienstgeheimnisse sein, deren Weitergabe strafbar ist.
– Flüchtlingen, die bereits in einem anderen EU-Land anerkannt sind, werden die Leistungen gekürzt, damit sie aus Deutschland weggehen.
– Die Asylbewerberleistungen werden nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erhöht. Die Geldleistungen für Asylbewerber sinken aber, weil ein Teil der Wohnkosten als Sachleistung gewährt wird und Menschen in Sammelunterkünften geringere Leistungen bekommen. Unter dem Strich bedeutet das für die meisten Gruppen geringere Leistungen.
– Die Wohnsitzauflage für Flüchtlinge wird dauerhaft verlängert. Sie war aufgrund der Fluchtbewegung 2016 wieder eingeführt werden. Flüchtlinge müssen damit den Wohnsitz beibehalten, der ihnen zugewiesen wurde.
Fachkräfte und Beschäftigung
– Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern können in Deutschland eine Stelle annehmen. Die Beschränkung auf Mangelberufe entfällt, ebenso die Vorrangprüfung, ob es Deutsche oder EU-Bürger für die Arbeit gibt.
– Ermöglicht wird auch die Einreise zur Arbeits- oder Ausbildungsplatzsuche für sechs Monate, sofern die Interessenten ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und sie die verlangten Berufs- oder Bildungsabschlüsse besitzen.
– IT-Kräfte benötigen keinen formalen Abschluss, müssen aber Berufserfahrung und ein zu erwartendes Jahresmindestgehalt von 50.000 Euro nachweisen.
– Zuwanderer über 45 Jahre müssen ein monatliches Mindestgehalt von 55 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung (derzeit rund 3.700 Euro) vorweisen oder eine Altersversorgung, damit sie nicht Grundsicherung im Alter beantragen.
– Es wird eine „Beschäftigungsduldung“ eingeführt für Flüchtlinge, die gut integriert sind, ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und mindestens 18 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Sie gilt auch für die Kernfamilie und kann in einen sichereren Aufenthalt münden. Die Einschränkung: Die Regelung gilt nur für Flüchtlinge, die bis August 2018 eingereist sind und läuft Ende 2023 aus.
– Die „Ausbildungsduldung“ für drei Jahre Ausbildung und zwei weitere Jahre wird auf Helferberufe ausgeweitet, beispielsweise in der Pflege. (epd/mig) Aktuell Politik
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