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Einwanderung und Abschiebung

Das steht in den Migrationsgesetzen der Koalition

Mit einem großen Gesetzespaket sollen Fachkräfteeinwanderung und Abschiebungen erleichtert werden. MiGAZIN gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen.

Freitag, 07.06.2019, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 13.06.2019, 15:02 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Der Großteil des Gesetzespakets der Regierungskoalition aus Union und SPD zu Einwanderung, Asyl und Abschiebung soll am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Die Einwanderung für Fachkräfte soll erleichtert werden, und im Gegenzug soll das Asyl- und Abschieberecht verschärft werden. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Asyl und Abschiebung

Flüchtlinge werden bis zu 18 Monate statt bisher sechs in den zentralen Einrichtungen (Ankerzentren) untergebracht. Nur für Familien und Kinder bleibt es bei sechs Monaten. Das soll unter anderem die Rückführung abgelehnter Bewerber sicherstellen.

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Ausreisepflichtige Ausländer, die nach Meinung der Behörden selbst verschulden, dass sie keine Papiere haben, erhalten eine „Duldung für Personen mitungeklärter Identität“. Sie ist verbunden mit einem Arbeitsverbot, einer Wohnsitzauflage und führt dazu, dass diese Duldungszeit nicht für Bleiberechtsregelungen angerechnet wird.

Flüchtlingen, die nicht an der Klärung ihrer Identität mitwirken, werden die Sozialleistungen gekürzt.

Durch eine „Mitwirkungshaft“ bis zu 14 Tagen können Menschen, die Botschaftstermine zur Beschaffung von Papieren nicht wahrgenommen haben, zu einer Anhörung in der Vertretung ihres Heimatlandes gezwungen werden.

Das Trennungsgebot für Straf- und Abschiebehaft wird für drei Jahre aufgehoben. Die Bundesländer entscheiden, ob sie Menschen in Abschiebehaft in regulären Gefängnissen unterbringen, wenn sie nicht genügend Abschiebehaftplätze haben.

Die Behörden können häufiger Abschiebehaft anordnen.

Angaben zu Termin und Ablauf von Abschiebungen sollen künftig Dienstgeheimnisse sein, deren Weitergabe strafbar ist.

Flüchtlingen, die bereits in einem anderen EU-Land anerkannt sind, werden die Leistungen gekürzt, damit sie aus Deutschland weggehen.

Die Asylbewerberleistungen werden nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erhöht. Die Geldleistungen für Asylbewerber sinken aber, weil ein Teil der Wohnkosten als Sachleistung gewährt wird und Menschen in Sammelunterkünften geringere Leistungen bekommen.

Mehr finanzielle Unterstützung gibt es für Asylbewerber und Geduldete, die eine Ausbildung machen und für Flüchtlinge, die sich ehrenamtlich engagieren.

Fachkräfte und Beschäftigung

Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern können in Deutschland eine Stelle annehmen. Die Beschränkung auf Mangelberufe entfällt, ebenso die Vorrangprüfung, ob es Deutsche oder EU-Bürger für die Arbeit gibt.

Ermöglicht wird auch die Einreise zur Arbeits- oder Ausbildungsplatzsuche für sechs Monate, sofern die Interessenten ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und sie die verlangten Berufs- oder Bildungsabschlüsse besitzen.

IT-Kräfte benötigen keinen formalen Abschluss, müssen aber Berufserfahrung und ein zu erwartendes Jahresmindestgehalt von 50.000 Euro nachweisen.

Zuwanderer über 45 Jahre müssen ein monatliches Mindestgehalt von 55 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung (derzeit rund 3.700 Euro) vorweisen oder eine Altersversorgung, damit sie nicht Grundsicherung im Alter beantragen.

Es wird eine „Beschäftigungsduldung“ eingeführt für Flüchtlinge, die gut integriert sind, ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und mindestens 18 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Sie gilt auch für die Kernfamilie und kann in einen sichereren Aufenthalt münden. Die Einschränkung: Die Regelung gilt nur für Flüchtlinge, die bis August 2018 eingereist sind und läuft Ende 2023 aus.

Die „Ausbildungsduldung“ für drei Jahre Ausbildung und zwei weitere Jahre wird auf Helferberufe ausgeweitet, beispielsweise in der Pflege.

Asylbewerbern und Geduldeten wird der Zugang zu Integrations- und Sprachkursen erleichtert. Allerdings wurde eine Stichtagsregelung hinzugefügt, wonach das nur für Menschen gilt, die bis zum August dieses Jahres eingereist sind. Diejenigen, die später kommen, profitieren von der Integrationsförderung nur, wenn die Anerkennungsquote für Geflüchtete aus ihrem Herkunftsland über 50 Prozent liegt. Zurzeit sind das Menschen aus Syrien und Eritrea. (epd/mig) Leitartikel Politik

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