Bundestag, Parlament, Berlin, Politik, Sitzung
Der Bundestag (Archivfoto)

"Humanitäre Bankrotterklärung"

Union und SPD einigen sich auf Migrationspaket

Lange schon wird diskutiert, ob und wie der Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus aller Welt geöffnet werden soll. Nun hat sich die Koalition abschließend auf ihr Einwanderungsgesetz verständigt - und im Gegenzug auf verschärfte Regeln für Abschiebungen.

Mittwoch, 05.06.2019, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 11.06.2019, 17:43 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Union und SPD haben sich auf letzte Änderungen am Gesetzespaket zu Migration und Abschiebung verständigt. Es soll bereits an diesem Freitag im Bundestag verabschiedet werden, wie die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden beider Seiten am Dienstag in Berlin mitteilten. Thorsten Frei (CDU) und Eva Högl (SPD) sprachen von einem guten Kompromiss, der die Arbeitsfähigkeit der Koalition unter Beweis stelle. Im Kern wird die Zuwanderung von Fachkräften erleichtert. Im Gegenzug erhalten die Behörden mehr Mittel, Abschiebungen durchzusetzen.

Während die Innenausschussvorsitzende Andrea Lindholz (CSU) und Frei betonten, es werde künftig eine scharfe Trennung zwischen legaler und illegaler Migration geben, reklamierte Högl das Fachkräfteeinwanderungsgesetz als einen Erfolg der SPD und betonte: „Wir laden Menschen ein, zu uns zu kommen.“ Unions-Fraktionsvize Hermann Gröhe (CDU) betonte, die Wirtschaft sei auf die Fachkräfteeinwanderung angewiesen. Diese werde jetzt praktikabler.

___STEADY_PAYWALL___

Aus für Vorrangprüfung

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird der Arbeitsmarkt generell für Ausländer aus Drittstaaten geöffnet, die eine Berufsausbildung haben. Bisher gibt es schon Möglichkeiten für Akademiker zu kommen, für Fachkräfte gilt aber eine Beschränkung auf Mangelberufe. Diese entfällt künftig, ebenso wie die Vorrangprüfung, wonach Deutsche und EU-Ausländer bevorzugt eingestellt werden sollen.

Neu ist auch die Möglichkeit, für die Dauer von sechs Monaten zur Arbeits- oder Ausbildungsplatzssuche einzureisen. Allerdings sind die Voraussetzungen eng gefasst, um nur gut Ausgebildete anzulocken. Einwanderer über 45 müssen ein Mindestgehalt nachweisen. IT-Spezialisten können ohne formalen Abschluss mit einem Nachweis von drei Jahren Berufserfahrung auf Arbeit in Deutschland hoffen.

Schärfere Regelungen zur Aufenthaltsbeendigung

Für Flüchtlinge, die nur geduldet, aber inzwischen gut integriert sind, soll es eine Beschäftigungsduldung geben, wenn sie bereits anderthalb Jahre in einem regulären Job gearbeitet haben. Sie wird beschränkt auf Menschen, die bis August 2018 eingereist sind und läuft 2023 aus.

Im Gegenzug sieht das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ für abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber schärfere Regelungen zur Aufenthaltsbeendigung vor. Union und SPD verständigten sich unter anderem darauf, dass bundesweit Wohnungen durchsucht werden dürfen, um Abzuschiebende zu finden. Außerdem soll es härtere Strafen für Asylsuchende geben, die an der Aufklärung der eigenen Identität nicht mitwirken. Dazu zählen Wohnsitzauflagen, ein Beschäftigungsverbot, Leistungskürzungen und die Inhaftierung, um die Mitwirkung an der Identitätsklärung zu erzwingen.

Pro Asyl: Gesetze humanitäre Bankrotterklärung

Im Streit um die Ausweitung der Abschiebehaft können die Bundesländer laut CDU-Fraktionsvize Frei selbst entscheiden, wie sie vorgehen. Das Bundesgesetz ermögliche ihnen aber für eine Übergangszeit, die Flüchtlinge in normalen Gefängnissen unterzubringen.

Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt wertete die Einigung der Koalition als „humanitäre Bankrotterklärung“. Geflüchtete sollten künftig 18 statt bislang sechs Monate in den Anker-Zentren untergebracht werden. Damit würden sie bewusst isoliert, kritisierte Burkhardt. Schon jetzt zeige sich, dass die Betroffenen in den oft abgelegenen Zentren weniger Rechtsbeistand erhielten.

Opposition kritisiert Schnellverfahren

Die Linksfraktion und die Grünen im Bundestag kritisierten Inhalt und Verfahren des Gesetzespakets. Die Koalition wolle die Gesetze nun „Hals über Kopf“ durch den Bundestag bringen. In zahlreichen Einzelbestimmungen sehen die Oppositionsparteien „massive Grundrechtseinschränkungen und offenkundig verfassungswidrige Regelungen“. Grüne und Linke forderten, die Beratungen im Innenausschuss des Bundestages sollten verschoben werden.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) indes weiste die Kritik der Opposition zurück. Insbesondere das Fachkräftezuwanderungsgesetz werde schnell benötigt, sagte er dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. „Und wir brauchen das Fachkräftezuwanderungsgesetz dringend für die Wirtschaft“, sagte der Innenminister. „Da geht es nicht um Durchpeitschen. Wir haben das Gesetz schon vor Weihnachten im Kabinett beschlossen.“ (epd/mig) Leitartikel Politik

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. Ute Plass sagt:

    Pro Asyl sagt sehr richtig, dass dieser sog. Migrationspakt eine ‚humanitäre Bankrotterklärung“ darstellt.

    Hier noch eine Antwort auf das
    „Thesenpapier zu einer human und sozial regulierenden Einwanderungspolitik«

    https://www.die-linke.de/disput/debatte/einwanderungsgesetz/news-default-detailseite/news/fuer-das-recht-auf-migration/

  2. President Obama sagt:

    Zusammengefasst: mehr Menschen können legal einreisen und bleiben, Menschen, die die Rechtsordnung nicht achten sollen konsequenter zurückgeführt werden.

    Finde ich richtig und angebracht. Dass die Linken Schergen hier eine Bankrotterklärung ausstellen war zu erwarten, stellt aber nur eine absolute Mindermeinung dar.

  3. Brujangel sagt:

    @President Obama: Ihre Aussage zeugt von ziemlicher Unkenntnis des Gesetzespakets. Die Ablehnung eines Asylantrags hat herzlich wenig mit Gesetzesverstöße zu tun. Darüber hinaus ist die erleichterte Einwanderung nur einer sehr kleinen, öknomisch „proftiabler“ Gruppe möglich

  4. Ute Plass sagt:

    @President Obama – „.. Menschen, die die Rechtsordnung nicht achten …“ ,

    Und was, wenn einige Regelungen in dem Gesetz gegen europäisches Recht.
    verstossen?

  5. President Obama sagt:

    @Brujangel:

    Die Ablehnung des Asylantrages ist kein Gestzesverstoss. Seiner Ausreiseverpflichtung nicht nachzukommen hingegen schon, zumindest im Falle der Schuldhaftigkeit und nur von diesem Personenkreis wird im Kontext des neuen Gesetzes gesprochen.

    @ Ute Plass:

    Mir wäre nicht de jure bekannt, dass hier gegen europäisches Recht verstoßen wird. Aber dieser Vorwurf kommt bei nahezu jeder ausländerrechtlichen Verschärfung aus Kreisen von Pro Asyl und den Linken.

    Damit wird dem Gesetzgeber per se unterstellt, er würde nicht rechtmäßige Gesetze erlassen. Diese Unterstellung teile ich nicht.