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Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten

Einwanderung

Wie die Regierung mehr Fachkräfte ins Land holen will

Ausländer mit abgeschlossener Berufsausbildung dürfen in Zukunft auch zur Arbeitsuche nach Deutschland einreisen. Darauf hat sich die Koalition in einem Eckpunktepapier geeinigt. Ob es einen "Spurwechsel" gibt für geduldete Asylbewerber ist noch offen. Von Bettina Markmeyer

Donnerstag, 04.10.2018, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 07.10.2018, 20:23 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die Tür zum deutschen Arbeitsmarkt wird weiter geöffnet. Das Bundeskabinett hat am Dienstag in Berlin Eckpunkte zur Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten beschlossen. Es sollen mehr Ausländer mit einer Berufsausbildung kommen können als heute. Schreiner, Köche oder Elektriker sollen künftig auch für ein halbes Jahr zur Arbeitssuche einreisen können, sofern sie Deutschkenntnisse haben und ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Der Gesetzentwurf soll bis Ende des Jahres in der Regierung abgestimmt und kommendes Jahr im Bundestag beraten werden.

Bis zum Koalitionsausschuss am Montagabend war der von der SPD geforderte „Spurwechsel“ strittig – also die Möglichkeit für abgelehnte, aber geduldete Asylbewerber, als Arbeitskräfte im Land bleiben zu können. Dazu steht im Eckpunktepapier: „Am Grundsatz der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration halten wir fest.“ Man werde aber im Aufenthaltsrecht „klare Kriterien für einen verlässlichen Status Geduldeter definieren, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind“.

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Mangelberufe-Beschränkung entfällt

Auf Nachfrage erklärte Innenminister Horst Seehofer (CSU), man werde für die Betroffenen und die Wirtschaft Klarheit schaffen. Der Aufenthaltsstatus der bisher Geduldeten werde „stabiler“ sein. Die Einzelheiten würden noch festgelegt. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sicherte den Betroffenen einen „verlässlichen Status“ zu. Das Wort „Spurwechsel“ vermied er. Angaben darüber, wie viele Menschen von der Regelung Gebrauch machen können, ließen sich noch nicht machen.

Künftig soll jeder Nicht-EU-Bürger mit einer anerkannten Qualifikation und Deutschkenntnissen sowie einem Arbeitsplatz in Deutschland hier auch arbeiten können. Die bisherige Beschränkung der Fachkräftezuwanderung auf Mangelberufe entfällt. Die Zuwanderung kann aber eingeschränkt werden, wenn die Konjunktur sich verschlechtert. Auch die Vorrangprüfung soll wegfallen, wonach die Jobcenter zuerst prüfen müssen, ob es einen Deutschen oder EU-Bürger für den Job gibt. Sie soll aber zum Schutz einheimischer Arbeitnehmer in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit jederzeit wieder eingeführt werden können.

Neu: Arbeitssuche in Deutschland

Neu ist, dass Fachkräften mit Berufabschluss künftig befristet auf ein halbes Jahr zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen können. Die Interessenten müssen einen anerkannten Berufsabschluss und deutsche Sprachkenntnisse besitzen und nachweisen, dass sie für die Zeit der Jobsuche ihren Lebensunterhalt selbst sichern können. Einzelheiten sind noch offen, der Bezug von Sozialleistungen wird aber ausgeschlossen. Fachkräfte werden damit Akademikern gleichgestellt, die schon heute zur Jobsuche kommen dürfen.

Die Eckpunkte enthalten darüber hinaus diverse Vereinbarungen, um das Einwanderer-Potenzial zu erhöhen. Bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wollen Bund und Länder für mehr Tempo und Effizienz sorgen. Für IT-Fachkräfte ist eine Ausnahme geplant: Sie sollen in Engpassberufen auch ohne formalen Abschluss in Deutschland arbeiten können, sofern sie ausgeprägte berufspraktische Kenntnisse nachweisen.

Bündelung von Regelungen

Das geplante Gesetz soll insgesamt die Regelungen zur Zuwanderung von Arbeitskräften aus Drittstaaten bündeln und vereinheitlichen. Damit will die Koalition im Rahmen ihrer Fachkräftestrategie dem zunehmenden Arbeitskräftemangel vor allem in Ausbildungsberufen begegnen.

Gemeinsam mit den deutschen Wirtschaftsverbänden soll im Ausland mehr getan werden für die Anwerbung und Ausbildung von Fachkräften für den deutschen Arbeitsmarkt. Damit Interessenten an einem Job in Deutschland berufsbezogene Sprachkenntnisse erwerben können, werden die Angebote der deutschen Wirtschaftsverbände und der Goethe-Institute im Ausland ausgebaut. Bei den Anforderungen an die Sprachkenntnisse der potenziellen Einwanderer will man sich an dem Niveau der Integrationskurse in Deutschland orientieren. (epd/mig) Aktuell Politik

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