Jugendlicher, Fenster, Blick, Zukunft, Hoffnung, Traurig
Blick aus dem Fenster (Symbolfoto) © flickr.com, Robby McKee, CC 2.0, bearb. MiGAZIN

Rückblick

Was aus meinen afghanischen Schülern geworden ist

In meiner Alphabetisierungsklasse vor vier Jahren waren vier afghanische Jugendliche. Drei von ihnen lebten in einem Haus. Heute wohnt dort keiner mehr, sie haben es nicht geschafft. Einer war Seehofers 69. Von Janosch Freuding

Von Montag, 17.09.2018, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 20.09.2018, 17:36 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Immer wenn ich an ihrem Haus vorbeigehe, denke ich an sie. Vor bald vier Jahren habe ich im MiGAZIN einen Artikel über eine Alphabetisierungsklasse in einer bayerischen Kleinstadt geschrieben. In dieser Klasse waren vier Afghanen.

Drei wohnten gemeinsam in einem Haus, das nicht weit entfernt von meiner Wohnung liegt. Einmal war ich nach dem Mittagessen bei ihnen eingeladen. Unterschiedlich waren die drei und mochten sich nicht besonders. Irgendwie hielten sie trotzdem zusammen. An diesem Tag waren sie gemeinsam aufgeregt, wollten mir alle als erster ihre Zimmer zeigen. Der eine zeigte mir stolz seinen neuen Teppich, der andere die Zeichnung an der Wand. Tee gab’s auch. Es war ein netter Nachmittag und ich denke gerne daran zurück. Sie sind seit langer Zeit nicht mehr meine Schüler. Alle können mittlerweile lesen und schreiben, der eine halbwegs, zwei gut. Letztes Jahr haben sie die sogenannte Berufsintegrationsklasse an der Berufsschule abgeschlossen.

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Heute wohnt keiner mehr in diesem Haus.

Der eine wurde im Juli als einer von 69 Menschen abgeschoben. Von allen drei Schicksalen hatte er wohl das schlimmste. Er musste vor seinem Onkel fliehen, der bei den Taliban ist, und wurde gefoltert. In Afghanistan hatte von Beruf Schneider gelernt, war sehr kreativ und malte gerne. Wenn er lachte, grinsten seine Augen. Vom ersten Tag an hatte er riesige Angst, abgeschoben zu werden. Wenn er einen Fehler im Deutschen machte, ärgerte er sich wahnsinnig. Er wollte immer alles richtig machen. Von allen hatte er den schwierigsten Charakter, war leicht reizbar, kam öfter mit dem Gesetz in Konflikt. Er war in psychologischer Behandlung. Jetzt in Afghanistan irrt er von Stadt zu Stadt und plant wieder in den Iran zu fliehen. Von allen hatte er wohl die schlechteste Lobby. Warum er in Deutschland keinen Schutz erhielt, verstehe ich nicht.

Der Zweite musste letztes Jahr in eine größere Gemeinschaftsunterkunft ziehen. Mit Abschluss der Berufsintegrationsklasse endete auch die Förderung einer eigenständigen Wohnung. Eigentlich hätte er bereits im letzten Frühjahr eine Ausbildung bei der Post antreten können. In Bayern aber ist es für Afghanen fast unmöglich, eine Ausbildungserlaubnis zu bekommen. Im Jahr 2016 war ich bei seiner Geburtstagsfeier eingeladen. Die Einladung war ein Herz aus Papier zum Aufklappen. „Ich werde 18“, stand auf der Vorderseite. In der Innenseite: „Lieber Herr Janosch, sie sind zu meiner Geburtstagparty ganz herzlich eingeladen. Ich freue mich auf Ihr Kommen. Viele Grüße…“ Bald wird das Geburtstagskind von damals Vater. Die Mutter ist eine Deutsche. Vor Abschiebung schützt das nicht. In der Pressemitteilung des bayerischen Flüchtlingsrates zum Abschiebeflug am 11. September heißt es, dass ein Afghane in Abschiebehaft sitzt, dessen feste Freundin im vierten Monat schwanger ist. Als ich das lese, hoffe ich, dass es sich dabei nicht um meinen Schüler handelt. Warum nicht mal eine kommende Vaterschaft vor Abschiebung schützt, verstehe ich nicht.

Der Dritte ist jetzt in der Psychiatrie. Auch er hätte letztes Jahr eine Ausbildung bei der Post beginnen können. Eine Ausbildungserlaubnis bekam er nicht. Seitdem kämpft er vor Gericht und hat einen eigenen Schrank für all die gesammelten Akten angelegt. Er ist stark lungenkrank und muss dauerhaft Medikamente nehmen. Als die Polizei bei einer unangemeldeten Hausdurchsuchung seine Medikamente fand, stufte sie sie zuerst als Drogen ein. Die Zentrale Ausländerbehörde berief sich auf diesen Bericht, um das Ausbildungsverbot weiter zu bestätigen. Inzwischen ist der Aktenvermerk im Polizeiregister gelöscht. Eine Ausbildungserlaubnis erhielt er trotzdem nicht. Sein Problem: Er kann seine Identität nicht nachweisen. Sein Vater wurde als Offizier in ganz Afghanistan verfolgt, die Familie ist in den Iran geflohen, der Kontakt ist nun ganz abgerissen. Als er nach Monaten des Hoffens und Bangens wieder eine Ablehnung der Ausbildungsgenehmigung bekam, ist er psychisch zusammengebrochen. Warum er keine Ausbildungserlaubnis erhält, verstehe ich nicht.

Immer wenn ich an ihrem alten Haus vorbeigehe, denke ich an die drei Jungs. Leitartikel Meinung

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