Duldung, Aufenthaltserlaubnis, Kettenduldung, Aufenthaltstitel
By Opihuck (Bundesgesetzblatt 2004, I S. 2973/2974) [Public domain], via Wikimedia Commons, bearb. MiG

Experten begrüßen Vorstoß

Länder wollen bessere Arbeitsmarktchancen für Geduldete

Mehrere Bundesländer wollen geduldeten Migranten in Deutschland das Arbeiten erleichtern. Auch abgelehnte Asylbewerber sollten so schnell wie möglich selbst ihren Lebensunterhalt verdienen können. Der Vorschlag stößt bei Experten auf Zustimmung.

Freitag, 20.10.2017, 6:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 23.10.2017, 15:30 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Auf den Vorstoß mehrer Bundesländer für bessere Arbeitsmöglichkeiten für geduldete Migranten reagieren Arbeitsmarktexperten und Gewerkschaften mit Zustimmung. Ein Sprecher des DGB sagte dem Evangelischen Pressedienst, geduldete Flüchtlinge sollten „Zugang zu Erwerbstätigkeit und Integrationssprachkursen erhalten“. Der Vorstoß Hamburgs und des Saarlands, dem sich zuletzt die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) angeschlossen hatte, ziele in diese Richtung. Der DGB verlangte zudem, „eine Aufenthaltsmöglichkeit außerhalb des Flüchtlingsstatus“ zu schaffen.

Dies hält auch Arbeitsmarkt- und Migrationsexperte Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) für sinnvoll. „Wer sich länger als zwei Jahre geduldet in Deutschland aufhält, sollte eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für zwei bis drei Jahre bekommen, um Rechtssicherheit zu schaffen“, sagte der Experte vom Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit dem epd. Derzeit müssten Geduldete jederzeit mit ihrer Abschiebung rechnen. Arbeitgeber würden sie daher kaum einstellen.

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Besonders Menschen aus dem Balkan würden profitieren

Brücker verwies darauf, dass von einer Reform des Aufenthaltsrechts besonders Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten wie den Balkanländern profitieren würden, die nach dem Oktober 2015 eingereist seien. Nach geltender Rechtslage dürften sie derzeit nicht arbeiten. Geduldete aus anderen Ländern könnten hingegen schon jetzt nach drei Monaten arbeiten.

Die Bundesländer Hamburg, Rheinland-Pfalz und Saarland haben dazu eine Beschlussvorlage zur Ministerpräsidentenkonferenz vorgelegt, die bis Freitag in Saarbrücken stattfindet. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Dreyer hatte sich dem Vorschlag zuletzt angeschlossen, wie die Rheinische Post berichtete.

Vorbild Kanada

Der in Düsseldorf erscheinenden Zeitung sagte Dreyer, auch abgelehnte Asylbewerber mit Duldung sollten so schnell wie möglich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können. „Dafür wollen wir kurzfristig angelegte, verpflichtende Angebote zur Qualifizierung schaffen.“ Vorbild sei ein kanadisches Modell, bei dem auch Asylsuchende, die noch keinen Bescheid haben, Sprachkurse und Arbeitsmaßnahmen besuchen. „Das sollten wir auch für Deutschland prüfen“, sagte die SPD-Politikerin.

Ende Juli 2017 lebten laut einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion rund 229.000 ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland, von ihnen wurden rund 161.600 geduldet. Neben abgelehnten Asylbewerbern gehören dazu auch anerkannte Flüchtlinge, deren Schutzstatus widerrufen wurde, und Menschen mit abgelaufenen Touristen- oder Arbeitsvisa. Abschiebungen und Ausreisen scheitern oft aufgrund von fehlenden Papieren, Krankheit und Klagen. (epd/mig) Aktuell Politik

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  1. Mike sagt:

    „Wer sich länger als zwei Jahre geduldet in Deutschland aufhält, sollte eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für zwei bis drei Jahre bekommen, um Rechtssicherheit zu schaffen“, sagte der Experte vom Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit dem epd.“

    Der „Experte“ scheint nicht wirklich bewandert zu sein im Ausländerrecht, denn eine solche Regelung würde nur unnötige Anreize setzen, in Dreutschland einen Asylantrag zu stellen, um dann letztendlich dauerhaft zuzuwandern. Eine solche unkontrollierte Zuwanderung liegt jedoch nicht im Interesse Deutschlands. Vielmehr gilt es, wie ja auch von den Bundesländern gefordert, abgelehnte Asylbewerber zügig abzuschieben und nicht das Asylrecht durch falsche Anreize aufzuweichen.. Im Übrigen gilt § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG: Können aufenthaltsbeendende Maßnahmen aus Gründen, die der Ausländer zu vertreten hat, nicht vollzogen werden, gilt ein Arbeitsverbot kraft Gesetzes!

    Es gilt Asylrecht und Fachkräftezuwanderung strikt zu trennen. Über (abgelehnte) Asylbewerber wird Deutschland seinen Fachkräftemangel, wenn er denn tatsächlich überhaupt besteht, nicht lösen.

  2. Pingback: Ministerpräsidentenkonferenz - Länder-Chefs für Arbeitsmöglichkeiten für geduldete Flüchtlinge - MiGAZIN