Einfach erklärt

Flüchtlingsstatus und subsidiärer Schutz

Das deutsche Recht kennt drei Kategorien für den Schutz von Flüchtlingen: Schutz nach Artikel 16 Grundgesetz, Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiärer Schutz. MiGAZIN erklärt die Unterschiede.

Donnerstag, 24.11.2016, 8:15 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 24.11.2016, 15:20 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das deutsche Recht sieht drei verschiedene Kategorien für den Schutz von Flüchtlingen vor. Am seltensten wird der umfassende Schutz nach Artikel 16 im Grundgesetz gewährt, da er durch die Drittstaatenregelung nur auf wenige Menschen zutrifft, die unmittelbar nach Deutschland gelangen. Am häufigsten werden Asylsuchende in Deutschland nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt. Diesen Schutzstatus erhält, wer aufgrund seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt wird.

Trifft auf einen Schutzsuchenden dies nicht zu, gibt es noch die Möglichkeit des subsidiären Schutzes. Er wird in der Regel gewährt, wenn nicht wegen der Diskriminierung einer ganzen Gruppe, im konkreten Fall aber dennoch Gefahr für Leib und Leben droht. Dies kann etwa im Fall von Krieg, einer verhängten Todesstrafe oder Folter der Fall sein.

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Im Fall syrischer Flüchtlinge ist strittig, in welche Schutzkategorie sie fallen. Immer mehr von ihnen bekommen subsidiären Schutz. Die überwiegende Mehrheit von Klagen dagegen hatte vor Verwaltungsgerichten aber Erfolg. Die Richter erkannten oft den vollen Schutz nach der Genfer Konvention zu.

Plötzlich mehr subsidiärer Schutz

Während der Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention einen Aufenthaltsstatus für drei Jahre garantiert, müssen subsidiär Schutzberechtigte ihren Status jährlich verlängern lassen. Der wichtigste Unterschied ist aber der Familiennachzug. Für subsidiär Schutzberechtigte wurde er mit dem zweiten Asylpaket der großen Koalition für zwei Jahre ausgesetzt. Die Betroffenen können also nicht wie andere Asylberechtigte ihre engsten Angehörigen, etwa Ehepartner oder Kinder, nachholen.

Seit der Gesetzesänderung verzeichnet die Asylstatistik einen starken Anstieg der Entscheidungen für subsidiären Schutz. Machten im Januar Entscheidungen für subsidiären Schutz nur 0,4 Prozent aller Asylanerkennungen aus, waren es im Oktober mehr als ein Drittel (35,4 Prozent). (epd/mig) Aktuell Recht

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  1. munsterEi sagt:

    Wieso werden ausgerechnet hier wichtige Informationen vorenthalten?

    Der subsidiäre Schutz für syrische Flüchtling wurde von einem Gericht abgesegnet:
    http://m.spiegel.de/politik/deutschland/a-1122679.html#spRedirectedFrom=www&referrrer=android-app://com.google.android.apps.genie.geniewidget

    Alles verläuft so, wie es vom Rechtsstaat vorgesehn ist. Keiner wird diskriminiert, ganz im gegenteil werden syrische Flüchtlinge hier sehr gut behandelt.

  2. Bekir sagt:

    munsterEi, Sie brauche nicht woanders suchen. Über die Entscheidung berichtet doch auch das Migazin: http://www.migazin.de/2016/11/24/rechtsstreit-um-status-syrischer-fluechtlinge-geht-weiter/

  3. Pingback: Familiennachzug: Menschenfeindliche Abschreckungspolitik - MiGAZIN