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Eheringe © NickNguyen auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Kindeswohl

Menschenrechtsinstitut gegen pauschale Annullierung von Kinder-Ehen

Die Union fordert Annulierung aller im Ausland geschlossener Ehen mit Minderjährigen. Das Menschenrechtsinstitut warnt vor pauschalen Entscheidungen. Diese könnten nachteilige Folgen für die Kinder haben.

Donnerstag, 20.10.2016, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 23.10.2016, 12:53 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Deutsche Institut für Menschenrechte spricht sich in einem Positionspapier gegen eine pauschale Aberkennung im Ausland geschlossener Ehen mit Minderjährigen aus. Dies könne im Einzelfall zu problematischen Situationen führen, erklärte das Institut am Mittwoch in Berlin. In Fällen von Ehen mit Minderjährigen ab 14 Jahren gelte daher, jeden Einzelfall zu betrachten und das Kindeswohl abzuwägen.

Das Institut erklärt, durch eine pauschale Unwirksamkeit gingen den betroffenen Minderjährigen und gegebenenfalls gezeugten Kindern Rechte wie Unterhalts- oder Erbansprüche verloren. „Damit wären die verheirateten Minderjährigen und die Kinder ins soziale Abseits gedrängt und eine Rückkehr in die Heimatländer könnte unmöglich werden“, heißt es.

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Ein Verbot in Deutschland von Minderjährigen-Ehen verhindere die Eheschließungen im Herkunftsland nicht. Dazu müssten die Ursachen in diesen Ländern bekämpft werden. „Minderjährige heiraten beispielsweise vermehrt vor der Flucht, da sie auf Schutz vor sexuellem Missbrauch während der Flucht hoffen“, so das Menschenrechtsinstitut weiter.

Union für Annulierung aller Ehen

Durch die Flüchtlingszuwanderung sind Ehen mit Kindern und Jugendlichen in den Fokus geraten. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums waren Ende Juli 1.475 Minderjährige im Ausländerzentralregister als „verheiratet“ gespeichert. Die meisten (994) waren zwischen 16 und 18 Jahre alt, 361 waren unter 14 Jahre alte. 664 der Minderjährigen kamen aus Syrien, 157 aus Afghanistan, 100 aus dem Irak.

Das Bundesjustizministerium hat Anfang September eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die berät, wie man mit den Kinder-Ehen umgehen soll. Bis Ende des Jahres soll sie zu Ergebnissen kommen. Aus der Union kam bereits der Vorschlag, alle Ehen in Deutschland mit unter 18-Jährigen zu annullieren. Damit würde auch deutsches Recht angepasst. Das Heiratsmindestalter liegt hierzulande bei 18 Jahren, in Ausnahmefällen dürfen aber auch Jugendliche ab 16 Jahren eine Ehe eingehen. (epd/mig) Aktuell Politik

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  1. Samira Selle sagt:

    Man sollte auch bedenken, dass nicht jede Ehe von Minderjährigen oder arrangierte Ehe auch eine Zwangsehe ist. In vielen gesellschaftlichen Kontexten, insbesondere im Bürgerkriegsland Syrien haben die Jugendlcihen oft keine Perspektive mehr, es gibt keine Schulen und kein Essen. Eine Eheschließung mag hier v.a. für Mädchen als Ausweg in eine gesicherte finanzielle Situation, eien Erleichterung für die Herkunftsfamilie und die Erlangung eines respektierten Statuses als verheiratete Frau erscheinen (in Ermangelung anderer Möglichkeiten wie Karriere). Zudem gilt in vielen Herkunftslädern eien geschiedene oder alleinstehende Frau – vielleicht sogar mit Kindern – nur als schwierig wieder verheiratbar. Sie büßt also sozialen Status ein, wird wahrscheinlich unter das Dach der Herkunftsfamilie zurückkehren müssen und ggf. das Sorgerecht für ihre Kinder verlieren. Da muss wirklich genau abgewägt werden.

  2. posteo sagt:

    Kinder im juristischen, sind hierzulande Menschen unter 14 Jahren. Diese Ehen sind auf jeden Fall zu annulieren, ansonsten müsste man auch die Kinderprostitution in Fernost gutheißen, wie sie i.d.R. aus materieller Not geboren ist. Ich möchte darauf hinweisen, dass Kinderehen i.e.S. z.B. auch in Syrien und Afghanistan gesetzlich verboten sind. Dass diese Gesetze keine Justiz finden, die über deren Einhaltung wacht, steht auf einem anderen Blatt.
    Da Ehen ab 16 in Sonderfällen auch in Deutschland erlaubt sind, sollte man diese Ehen zunächst erlauben. Einen Trennungswunsch seitens der Ehefrauen regelt das Scheidungsrecht.
    Eine Grauzone bliebe dann bei den Ehefrauen, die zwischen14 und 16 verheiratet wurden. Hier sind m.E. tatsächlich Einzelfallprüfungen angebracht.
    PS: Da die minderjährigen Ehepartner in der Regel junge Mädchen sind, habe ich von Ehefrauen geschrieben.