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Das Verwaltungsgericht Köln - von Raymond - Raimond Spekking (Eigenes Werk) [CC-BY-SA-3.0 oder GFDL], via Wikimedia Commons

Verwaltungsgericht Köln

Keine islamische Beschneidungsfeier am Karfreitag

An Karfreitagen dürfen keine islamischen Beschneidungsfeier stattfinden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Islamische Beschneidungsfeier hätten unterhaltenden Charakter und müssten nicht am Karfreitag stattfinden.

Montag, 14.12.2015, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 14.12.2015, 16:16 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Am Karfreitag darf in Köln keine islamische Beschneidungsfeier stattfinden. Das Verwaltungsgericht Köln gab am Donnerstag mit seiner Entscheidung der Stadt Köln recht, die eine geplante Beschneidungsfeier im Kölner „Euro Saal“ per Verfügung untersagt hatte. Die Feier mit Gesang, Tanz und Festmahl falle unter die Verbote für den als stillen Feiertag besonders geschützten Karfreitag, erklärten die Richter (AZ: 20 K 5562/14). Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung beantragt werden.

Damit hielt das Gericht an seinem bereits im Januar im Eilverfahren getroffenen Beschluss fest (AZ: 20 L 1916/14), den damals auch das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt hatte (AZ: 4 B 135/15). Der Kläger, der Betreiber des „Euro Saal“, hatte dagegen eingewandt, die Beschneidungsfeier sei insgesamt eine religiöse Veranstaltung, die dem Feiertagsgesetz nicht zuwiderlaufe und für die daher eine Ausnahme gelten müsse. Zudem sei das Feiertagsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen verfassungswidrig, weil es die christlichen Feiertage unrechtmäßig privilegiere.

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Dagegen verwies das Gericht darauf hin, dass das Beschneidungsfest wegen des Gesangs, des Tanzes und des Festmahls objektiv auch unterhaltenden Charakter habe. Zudem müsse die Feier aus religiösen Gründen nicht gerade am Karfreitag stattfinden. Anhaltspunkte dafür, dass das nordrhein-westfälische Feiertagsgesetz verfassungswidrig sei, bestünden nicht, erklärte das Gericht. (epd/mig)

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  1. karakal sagt:

    Eine muslimische Beschneidungsfeier ist religiös nicht zu begründen, da eine solche in der islamischen Tradition keine Grundlage hat und daher bei den meisten arabischen Muslimen die Beschneidung ohne Feier durchgeführt wird, und zwar nicht erst, wenn die Jungen bereits 8 bis 10 Jahre alt sind, sondern gleich in den ersten Tagen nach der Geburt oder in den ersten Lebensmonaten. Anstelle einer Beschneidungsfeier ist im Islam für das Neugeborene die Opferung von ein bis zwei Schafen vorgesehen, von deren Fleisch ein Teil an Bedürftige verteilt wird, während mit dem anderen ein Festmahl für den Familienkreis zubereitet wird.
    Zudem werden bei den türkischen Beschneidungsfeiern häufig Dinge getan, die im Islam verboten und zumindest verwerflich sind, wie Alkoholgenuß und Tanz von Männern mit Frauen.

  2. ponyhof sagt:

    @karakal

    Worauf wollen Sie hinaus? Dass arabisch-islamische Traditionen „richtiger“ sind als türkisch-islamische?

    Sind Sie eine Art „Patriotischer Araber gegen die türkisierung des Islams?“ Egal was Sie sind, hören Sie auf anderen beibringen zu wollen, wie sie ihren Glauben auszuleben haben. Es gibt schon genug selbsternannte Muslime, die anderen ihren Glauben streitig machen wollen…stichwort IS