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Eine Sitzung des Bundesrats © Bundesrat, bearb. MiG

Länder stimmen zu

Neues Ausweisungsrecht passiert Bundesrat

Schnellere Abschiebung von Ausländern, Einsperrung ohne Richterliche Anordnung, Wiedereinresesperren, kein Aufenthaltstitel für junge Flüchtlinge in Ausbildung. Diesen und weiteren Maßnahmen hat die Länderkammer zugestimmt.

Montag, 13.07.2015, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 14.07.2015, 16:24 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Bundesrat hat am Freitag Änderungen beim Bleiberecht für lange in Deutschland lebende Ausländer und beim Ausweisungsrecht zugestimmt. Das Gesetzpaket von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sieht vor, gut integrierten Ausländern, die seit langem nur mit einer Duldung in Deutschland leben, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu geben. Davon könnten bis zu 30.000 Menschen profitieren, die nach dem bisher geltenden Stichtag eingereist waren und daher kein Bleiberecht bekommen konnten. Dieser Stichtag wird abgeschafft.

Die Länder bemängelten in einer Entschließung allerdings, dass das Gesetz kein Aufenthaltsrecht für jugendliche Flüchtlinge vorsieht, die einen Ausbildungsplatz haben. Dies war eine zentrale Forderung der Bundesländer, der das Bundesinnenministerium nicht nachgekommen ist. Das Gesetz stellt nur die derzeitige Rechtslage klar, nach der eine Duldung möglich ist. Sie muss aber jährlich verlängert werden und liegt zunächst im Ermessen der Behörde.

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Alt: Halbherzig
Die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Irene Alt (Grüne) nannte die Regelung „halbherzig“. Ein Aufenthaltsrecht für die Dauer der Ausbildung würde Arbeitgebern und Auszubildenden Sicherheit geben und wäre gut für die Integration, sagte sie. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU), entgegnete, eine Duldung habe gegenüber einem Aufenthaltstitel keine Nachteile. Sie gebe Rechtssicherheit, ohne „zusätzliche Sog-Faktoren“ zu schaffen.

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer dringt indes auf Verbesserungen beim Aufenthaltsstatus von jungen Flüchtlingen. „Während der gesamten Laufzeit der Ausbildung sollte man sie nicht abschieben dürfen“, sagte er der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (Freitagsausgabe). Die Regelung sollte nach seinen Vorstellungen auch für diejenigen gelten, die nach abgeschlossener Lehre vom Betrieb übernommen würden. Allen anderen „sollten wir zumindest ein Jahr Zeit geben, sich einen Job zu suchen“, sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.

Abschiebegewahrsam ohne Richteranordnung
Das vom Bundesrat gebilligte Gesetzespaket ändert außerdem Regeln der Ausweisung und Abschiebung, um das Zurückschicken von Ausländern, die keine Bleibeperspektive haben, besser durchsetzen zu können. Unter anderem wird ein neuer Abschiebegewahrsam eingeführt, der für eine Dauer von bis zu vier Tagen vom Richter angeordnet werden kann, wenn sich ein Ausländer „schuldhaft“ der Ausweisung entzogen hat. Die Länder forderten an dieser Stelle, nicht nur Zwangsmaßnahmen in den Blick zu nehmen und forderten die Einführung milderer Mittel, beispielsweise das Stellen einer Kaution.

Zudem werden durch das Gesetz Wiedereinreisesperren eingeführt, die vor allem auf Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsländern zielen. Dazu zählen einige Balkanstaaten, aus denen viele Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Umstritten am Gesetz ist vor allem die neu eingeführte Definition von Fluchtgründen, die eine Inhaftierung von Flüchtlingen rechtfertigen. (epd/mig) Aktuell Politik

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