Beschleunigtes Asyl für Syrer und Iraker

Jesiden und Christen sollen schneller aufgenommen werden

Das BAMF stellt Syrern und Irakern ein beschleunigtes Asylverfahren in Aussicht. Doch hierbei gilt der Anspruch auf ein schnelles Asylverfahren nur für Jesiden und Christen. Syrer und Iraker anderer Glaubensrichtungen müssen sich weiterhin dem normalen Prozedere stellen. Das stößt auf Kritik.

Mittwoch, 12.11.2014, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 12.11.2014, 20:29 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Asylanträge von verfolgten Syrern und Irakern können ab sofort in beschleunigten Verfahren bearbeitet werden. Wie das Bundesinnenministerium am Dienstag in Berlin mitteilte, setzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) damit einen Beschluss eines Sondertreffens der Innenminister vor wenigen Woche um. Kritik kam aus den Reihen der Opposition und von Flüchtlingsverbänden.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte damals erklärt, dass Asylanträge von Bürgerkriegsflüchtlingen möglichst schon im Erstaufnahmelager entschieden werden sollen. Syrer und Iraker bekommen derzeit in aller Regel ein Aufenthaltsrecht in Deutschland. Durch die Klarheit über den Status der Betroffenen sollen die Kommunen bei Fragen zur Unterbringung entlastet werden.

___STEADY_PAYWALL___

Regelung nur für Jesiden und Christen
Die Sonderregelung betrifft den Angaben zufolge Syrer sowie Iraker jesidischen oder christlichen Glaubens. Ihre Anträge werden von den BAMF-Mitarbeitern prioritär behandelt. Die Betroffenen sollen dafür Fragebögen ausfüllen. Auf eine Anhörung soll verzichtet werden. Der Bescheid ist damit den Angaben zufolge im Idealfall nach elf Tagen möglich. Asylverfahren dauern momentan im Durchschnitt sieben Monate. Die große Koalition strebt eine Bearbeitungsdauer von maximal drei Monaten an.

Voraussetzung für das verkürzte Verfahren ist, dass die Betroffenen nur internationalen Schutz beantragen, weil dadurch die Prüfung der Asylanerkennung entfällt. Von den rechtlichen Folgen seien Asyl- und Flüchtlingsanerkennung praktisch gleich, hieß es aus dem Ministerium. Die verkürzten Verfahren gelten allerdings nicht für Flüchtlinge, für deren Asylantrag nach der Dublin-Regel ein anderes Land zuständig ist.

Einschränkung nicht nachvollziehbar
Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik der Grünen, begrüßte zwar die schnelleren Asylverfahren für Syrer und Iraker. Zugleich nannte sie es nicht nachvollziehbar, warum die Regelung auf Iraker jesidischen und christlichen Glaubens beschränkt sei. Alle Iraker könnten von der IS-Gewalt betroffen sein, insbesondere auch kleinere Minderheitengruppen, wie die Shabak. Die Verfahrensbeschleunigungen dürften laut Amtsberg nicht zulasten von Flüchtlingen aus anderen Herkunftsstaaten gehen.

Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland zeigte sich ebenfalls angetan von den Plänen: „Wir freuen uns, wenn Menschen aus den Krisen- und Bürgerkriegsgebieten in Syrien und im Irak möglichst schnell den Schutz und die Hilfe erhalten, die sie dringend brauchen“, sagte der Direktor der Organisation, Pater Frido Pflüger. Zugleich forderte er, „dass jeder Flüchtling, unabhängig von seinem Bekenntnis, den erforderlichen Schutz so bald wie möglich erhält“. Pflüger sagte, er hoffe, dass die schnellere Bearbeitung von Anträgen allen Flüchtlingen aus Syrien und dem Irak zugutekommen werde. (epd/mig) Aktuell Politik

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. karakal sagt:

    Diese Regelung entlarvt einmal mehr die Vertreter der BRD als Lügner und Heuchler bezüglich der vorgeblichen staatlichen Neutralität. In NRW war einer muslimischen Lehrerin durch Gerichtsurteil mit Begründung der zu wahrenden Neutralität des Staates das Tragen selbst einer neutralen Baskenmütze während des Unterrichts verboten worden. Im Falle der Bevorzugung nichtmuslimischer Minderheiten bei Asylverfahren jedoch ignorieren die Vertreter des Staates die zu wahrende Neutralität.
    Eine ähnliche Parteinahme betrieb auch das sich seit 1905 als säkularistischer Staat definierende Frankreich nach dem Ersten Weltkrieg, als es aus dem ihm durch das Sykes-Picot-Abkommen zugeteilten Mandatsgebiet von Syrien den Libanon als eigenen Staat für die mit der römisch-katholischen Kirche unierten maronitischen Christen abtrennte, in dem sie damals die Mehrheit stellten.
    Die sunnitischen Muslime in Syrien haben allgemein nicht weniger als die Christen unter den Umständen des Krieges zu leiden, ja sie sind dort zwischen den Hammer des Assad-Regimes und den Amboß der extremistischen Organisationen, wie des „Islamischen Staates“ (IS) geraten. Die sunnitischen Muslime im Irak sind von der den Staat beherrschenden schi´itischen Mehrheit marginalisiert, benachteiligt und auch verfolgt und ermordet worden, und es ist nicht zu erkennen, daß sich diese Umstände grundsätzlich ändern würden. Viele von ihnen hatten anfangs mit dem IS sympathisiert und sich mit seiner Herrschaft abgefunden, weil er ihnen als das kleinere Übel erschien.
    Warum sollen all diese verfolgten Muslime weniger Recht auf Asyl haben als Christen und Jesiden? Nur deswegen, weil sie Muslime sind und die Vertreter der BRD, mit zweierlei Maß messend, die dem Staat gebotene Neutralität mißachten wollen?
    Haben die Politiker die weiterreichenden möglichen Folgen dieses ihres Tuns bedacht? Wissen sie nicht, daß eine solch ungerechte Behandlung die Radikalisierung der muslimischen Jugendlichen in der BRD fördert, und daß eine unverhältnismäßig vermehrte Zahl von arabischen Christen und vor allem von Jesiden unter diesen Umständen die Wahrscheinlichkeit von gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen „Salafisten“ und Asylanten erhöht?