Bundesagentur für Arbeit - Nicht auf dem aktuellen Stand des Anti-Diskriminierungs- und Diversitywissens - Arbeit, Bewerbung, Bundesagentur für Arbeit, Diskriminierung, Lebenslauf, Meinung - MiGAZIN

Wir haben in dieser Woche gerade einige Gesetze verabschiedet – zum Beispiel gegen die Scheinehe. Und wir wollen damit deutlich machen, dass wir solche Zwangsverheiratungen zum Beispiel nicht billigen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Video-Podcast der Bundeskanzlerin #35/10 vom 30.10.2010

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Bundesagentur für Arbeit

Nicht auf dem aktuellen Stand des Anti-Diskriminierungs- und Diversitywissens

Auf ihrer Internetseite zeigt die Bundesagentur für Arbeit, welche Angaben in einen Lebenslauf gehören. Für Alev Dudek ist das ein klarer Beleg: Die Agentur hat nicht nur ein Mangel an Anti-Diskriminierungs- und Diversitywissen, sie leidet auch an Inkompetenz.

 Nicht auf dem aktuellen Stand des Anti-Diskriminierungs- und Diversitywissens

Welche Informationen gehören in den Lebenslauf? © MiGAZIN

VONAlev Dudek

 Nicht auf dem aktuellen Stand des Anti-Diskriminierungs- und Diversitywissens
Die Verfasserin ist geborene Fürtherin. Sie hat ein Abitur vom Dürer-Gymnasium in Nürnberg; einen Bachelor in Allgemeine Geisteswissenschaften und einen Master in Öffentliche Verwaltung vom Western Michigan University. Sie ist im Jahre 1998 in die USA ausgewandert und lebt seit 2011 wieder in Deutschland. Sie sitzt im Vorstand der internationalen gesellschaft für diversity management (idm). Sie hat ihr eigenes Blog, wo sie Artikel über Diversity, Anti-Diskriminierung, Chancengleicheit und ähnliche Themen veröffentlicht.

DATUM1. März 2013

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RESSORTAktuell, Meinung

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Das Aufführen von persönlichen Informationen wie Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand oder Anzahl der Kinder können zu Diskriminierung führen. Deshalb sollten diese Informationen nicht im Lebenslauf erwähnt werden. Das gehört zum Diversity- und Anti-Diskriminierungsgrundwissen.

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Das scheint bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) aber noch nicht angekommen zu sein. Sie rät in einem Muster-Lebenslauf dazu, sogar das Alter des Kindes anzugeben. Durch diese „Erfindung“ demonstriert die Agentur gekonnt, ihr Nichtkönnen im Bereich der Anti-Diskriminierungs- und Diversitybemühungen.

Spätestens seit dem das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten ist (2006), sollte die BA Maßnahmen etabliert haben, um Diskriminierung vorzubeugen und zu reduzieren. Sie sollte im Einklang mit diesem Gesetz – Diskriminierung zu reduzieren und Gleichberechtigung zu fördern – arbeiten. Und sie sollte auf gar keinen Fall gegen die Ziele der AGG arbeiten!

Bedingung dafür aber wäre, dass die MitarbeiterInnen der BA wissen, welche Informationen im 21. Jahrhundert in Übereinstimmung mit Anti-Diskriminierungsbemühungen und Diversityförderung im Lebenslauf aufgeführt oder ausgelassen werden sollten. Eine Bedingung die sie anscheinend nicht erfüllen können oder wollen.

Warum sind persönliche Informationen ein Problem?
Erstens, weil sie zu Diskriminierung führen können. Zweitens, weil sie in einer professionellen Kommunikation irrelevant sind oder zumindest sein sollten. Selbstverständlich kann es Ausnahmen geben, wenn diese Informationen relevant sind. Das müsste dann aber aus der Stellenausschreibung hervorgehen. Ansonsten gehört das Alter des Kindes nicht in den Lebenslauf; es sei denn, Förderung von Diskriminierung ist das Ziel.

Denn das Kindesalter ist eine äußerst riskante Information und sollte nicht ohne Grund freiwillig mitgeteilt werden – besonders Frauen sollten vorsichtig sein. Viele Kandidatinnen werden das aus eigener Erfahrung bestätigen können.

Falsche Ratschläge auch „hinter geschlossenen Türen“?
Wenn dieses öffentliche Beispiel die Kompetenz der MitarbeiterInnen und Vorstand der BA reflektiert, müssen wir uns fragen, welche Ratschläge die Kunden dieser Agentur „hinter geschlossenen Türen“ erhalten. Rät die Agentur einer Frau mit Kopftuch etwa, sie solle ihr Kopftuch ablegen, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen?

Die BA sollte ein Vorreiter für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt sein und als ein positives Beispiel vorangehen, anstatt falsche und in der Auswirkung fatale Informationen zu disseminieren. Wie einfach es sein kann, auf dem heutigen Stand zu sein, demonstriert ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung. Und da müssen wir uns fragen: Wenn sogar eine Tageszeitung über den heutigen Stand akkurat informieren kann, sollte dies nicht auch für die BA möglich sein?

Was auch immer die Gründe für dieses unakzeptable Niveau und Inkompetenz sind: Hiermit wird die BA aufgefordert, ihre MitarbeiterInnen zeitgemäß zu unterrichten und die Streuung von „Ratschlägen“, die zur Diskriminierung führen können, zu unterlassen. Dieser Muster-Lebenslauf sollte unverzüglich von der Webseite entfernt und mit einem zeitgemäßen Beispiel ersetzt werden.

Zum Abschluss noch einmal – unabhängig davon, welche Ratschläge die BA gibt: Ohne einen besonderen Grund gehören Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand und Anzahl der Kinder genauso wenig in den Lebenslauf wie die Anzahl der Cousinen, Onkeln, Tanten, Schuhgröße, Kleidergröße oder der Stand der Familienplanung einer Kandidatin.

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7 Kommentare
Diskutieren Sie mit!»

  1. Kolcek sagt:

    Wie wird der Arbeitgeber sich wohl entscheiden wen er einstellen soll, wenn er eine Bewerbung mit allen möglichen Details über die einzustellende Person bekommt und eine ohne jegliche Details? Ich glaube wir alle kennen die Antwort!
    Anonyme Bewerbungen funktionieren nur, wenn alle mitmachen.

    Dass die BA den Frauen mit Kopftuch den Tipp gibt, das Kopftuch eventuell abzulegen, finde ich keinen falls verwerflich oder inkompetent. Das ist schließlich kein Ding der Unmöglichkeit und die Chancen nicht nur ein Arbeitsplatz sondern einen guten und besser bezahlten Arbeitsplatz zu finden würden exorbitant steigen. Die Autorin macht es sich zu leicht, wenn sie die Mentalität, Kultur und Eigenarten der Deutschen bei solchen Fragen außen vor lässt und nur von ihrem 21. Jhdrt.-Soll-Zustand ausgeht. Das hilft Keinem!

    Schlussendlich hängt es nicht vom BA ab, ob man eingestellt wird, sondern vom späteren Chef, und wenn dieser persönlich etwas gegen Kopftücher und 3 mal am Tag beten einzuwenden hat (auch wenn er das rechtlich nicht darf), dann wird er sich halt eine Person ohne diese “Makel” aussuchen. Den Grund warum man abgelehnt wurde wird man nie erfahren!

    Man muss sich entscheiden : Erfolg oder Gerechtigkeit!

    Willkommen in der Realität

  2. pepe sagt:

    Soll man etwa mit einer Maske ins Vorstellungsgespräch gehen?

    *Facepalm*

  3. Aaron sagt:

    Jeder kann doch seine bewerbung gestalten wie er möchte, das arbeitsamt stellt doch lediglich ein muster zur verfügung.

    Ein arbeitgeber möchte doch anhand der bewerbung schon mal vorab aussortieren und schauen wen er zum vorstellungsgespräch einläd. Ausserdem muss er auch entscheiden ob der zukünftige arbeitnehmer neben dem fachlichen in das vorhandene firmengefüge passt.

  4. malenki lizard sagt:

    Ich mein, wenn ich als Arbeitgeber einen Angehörigen einer gewissen Kultur nicht einstellen will, was ist dabei? Manche stellen auch keine Deutschen ein. Jeder Arbeitgeber sollte das Recht haben, die Leute einzustellen, die er meint zu brauchen und haben zu wollen. Es gibt kein Recht auf einen Arbeitsplatz meiner Meinung nach. Und wenn jemand nicht mit Bart und Kaftan und Koran unterm Arm geklemmt zum Bewerbungsgespräch kommt und sonst alle Voraussetzungen passen, sollte es auch keine Probleme geben. Wer aber 5 mal am Tag beten will und andere Spierenzchen fordert, wirds halt schwerer haben. Ich mein, ich wurde auch schon oft abgelehnt, weil ich halt eher ein legerer Typ bin. Who cares?

  5. Wendy sagt:

    Es stellt sich die Frage ob de Solidargemeinschaft solche Dinge überhaupt akzeptieren muss.
    Es gibt Jobs da kann man einfach kein Kopftuch tragen (Sicherheitsaspekte…), jetzt bin ich qualifiziert und könnte den Job haben – lehne das aber aus religiösen Gründen ab.
    Soll die Gemeinschaft das tolerieren? Was denken die Kinder z.B. wenn die Mutter (nehemn wir mal alleinerziehend an) nicht arbeiten geht – obwohl sie es könnte – aus diesem Grund?
    Ich finde das nicht in Ordnung.

  6. [...] und Ehestand nicht ohne besonderen Grund im Lebenslauf aufzuführen, unabhängig davon was die Bundesagentur für Arbeit „empfiehlt“. In dieser Hinsicht sollten alle MitarbeiterInnen, die im Einstellungsverfahren involviert sind, [...]

  7. [...] Ehestand nicht ohne Grund im Lebenslauf aufzuführen – auch wenn die Bundesagentur für Arbeit etwas anderes empfiehlt. Hinzu kommen muss natürlich, dass Personalverantwortliche über unconscious biases (unbewusste [...]



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