Gesetzesänderung

Ab sofort gilt die Blue Card EU

Ab heute gilt die Blue Card. Damit sollen Ausländer unter erleichterten Bedingungen nach Deutschland kommen und arbeiten können. Aber auch ausländische Studenten können sich auf einige Neuregelungen freuen. Die neue Rechtslage im Überblick:

Mittwoch, 01.08.2012, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 07.08.2012, 0:58 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Heute (1. August 2012) tritt das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie (Blue Card) der Europäischen Union in Kraft. Für Ausländer wird es ab sofort einfacher, als Fachkraft in Deutschland zu arbeiten und zu leben.

So können ausländische Hochschulabsolventen mit der Blauen Karte EU nach Deutschland kommen und arbeiten, wenn sie ein Arbeitsverhältnis mit dem ein Bruttojahresgehalt von mindestens 44.000 Euro nachweisen können. Damit wird die bisherige Gehaltsschwelle von 66.000 deutlich abgesenkt. Zudem soll eine Vorrangprüfung und eine Prüfung vergleichbarer Arbeitsbedingungen, wie sie bisher erfolgte, nicht mehr geben.

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Abschiebung bei Jobverlust
Für Hochqualifizierte in festgelegten Mangelberufen gilt sogar eine Gehaltsgrenze von 34.944 Euro. Dazu zählen insbesondere Ingenieure, akademische und vergleichbare Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Ärzte. Auch bei diesen Hochqualifizierten wird auf die Vorrangprüfung verzichtet. Hier soll eine Prüfung der Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen jedoch weiterhin stattfinden.

Den Aufenthaltsstatus können Blue-Card-Inhaber nach drei Jahren mit der Niederlassungserlaubnis verfestigen, wenn ihr Arbeitsverhältnis fortbesteht. Wenn deutsche Sprachkenntnisse der Stufe B1 nachgewiesen werden, kann die Niederlassungserlaubnis bereits nach zwei Jahren erteilt werden. Im Umkehrschluss bedeutet diese Regelung allerdings auch, dass Ausländer, die während der ersten drei Jahre wider Erwarten arbeitslos werden, Deutschland wieder verlassen müssen. Eine Regelung, die heftig kritisiert wurde, weil sie Hochqualifizierte abschrecken könnte.

Große Erleichterungen für Studenten
Darüber hinaus enthält das Gesetz aber Erleichterungen, über die sich vor allem Studierende, Absolventen deutscher Hochschulen und Ausländer, die in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben freuen dürften.

So können können Studierende neben dem Studium künftig 120 ganze beziehungsweise 240 halbe Tage arbeiten. Bislang waren 90 ganze beziehungsweise 180 halbe Tage erlaubt. Zudem haben Absolventen deutscher Hochschulen künftig 18 statt bislang 12 Monate Zeit, einen angemessenen Arbeitsplatz zu suchen. Absolventen von Berufsausbildungen erhalten ein Jahr Zeit, um einen angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Beide Gruppen dürfen in dieser Zeit uneingeschränkt arbeiten.

Neu ist auch das sechsmonatige Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche, wenn der Ausländer seinen Lebensunterhalt eigenständig sichert. Diese Regelung soll gut ausgebildeten Akademikern aus dem Ausland einen stärkeren Anreiz bieten, Karrierechancen in Deutschland zu suchen.

Win-Win-Situation
„Das Gesetz ist insbesondere für diejenigen ein Fortschritt, die in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung durchlaufen haben. Die Chancen, hier einen ihrer Ausbildung angemessenen Arbeitsplatz zu finden, werden weiter verbessert und die Verfahren gestrafft. Dadurch profitiert auch unser Land: Wir können es uns angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels nicht weiter erlauben, auf die Fähigkeiten von bei uns ausgebildeten ausländischen Studierenden zu verzichten“, betont die Integrations- und Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU).

Sie ist überzeugt, dass das Gesetz auch ein Signal an im Ausland ausgebildete Fachkräfte und ihre Familien ist. „Ihnen macht das Gesetz das Angebot, den Sprung nach Deutschland zu wagen und sich hier dauerhaft niederzulassen. Zur Sicherung unseres Wohlstandes ist qualifizierte Zuwanderung notwendig! Wenn in den Kommunen und Betrieben vor Ort eine überzeugende Willkommenskultur gelebt wird, wird das Gesetz ein Erfolg werden“, so die CDU-Politikerin. (bk)
Leitartikel Recht

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  1. Tina sagt:

    Wenn in den Kommunen und Betrieben vor Ort eine überzeugende Willkommenskultur gelebt wird, wird das Gesetz ein Erfolg werden

    genau da dürfte aber der hase im pfeffer liegen. wir versuchen seit längerem, kontakt mit krankenhäusern zu knüpfen um einen arbeitsplatz für einen hochqualifizierten arzt zu finden – von überzeugender willkommenskultur kann da keine rede sein.

  2. General-Investigation sagt:

    Es gibt in Deutschland ausreichend Fachkräfte, die man lediglich nicht bezahlen will. Und nun tut man so, als wäre man sehr an ausländischen Fachkräften interessiert, die dann für noch weniger arbeiten sollen als so schon gezahlt wird. das wieder wird dazu führen, das die Deutschen Fachkräfte auch für noch weniger arbeiten müssen um eine Arbeit zu bekommen. Das ist schlichte Augenwischerei, nichts weiter.

    “ Im Umkehrschluss bedeutet diese Regelung allerdings auch, dass Ausländer, die während der ersten drei Jahre wider Erwarten arbeitslos werden, Deutschland wieder verlassen müssen. Eine Regelung, die heftig kritisiert wurde, weil sie Hochqualifizierte abschrecken könnte. “

    Warum sollte das nicht auch hier eingeführt werden, in den anderen EU Ländern gilt das schon immer: Kein Job – und raus! Wir erinnern uns an den Fall der Französischen Studentin in Brüssel (die Stadt der Widersprüchlichkeit), denn die junge Frau wollte dort studieren und eine Arbeit annehmen, bekam aber keine und bezog Sozialhilfe. Die Hauptstadt Brüssel wollte das nicht weiter zahlen und sie wieder ausweisen – letztendlich hat sie eine Arbeit bekommen. Aber die Verlogenheit bezüglich der EU ist schon gewaltig. Jeder EU Bürger kann arbeiten und leben wo er will (er darf nur keine Ansprüche stellen weil die EU Verwaltung überhaupt nicht nachgedacht hat und ein Europäisches Sozialsystem installiert hat.

    So viel also zur Arbeitsweise in Brüssel; viel Kosten verursachen und nichts wirklich in die Reihe bekommen.

  3. Kommentator sagt:

    „Für Hochqualifizierte in festgelegten Mangelberufen gilt sogar eine Gehaltsgrenze von 34.944 Euro. Dazu zählen insbesondere Ingenieure, akademische und vergleichbare Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Ärzte.“

    Super, die Industrie und das Gesundheitswesen wird’s freuen. Deren Lobbyarbeit und deren Gejammere vom Fachkräftemangel hat ganze Arbeit geleistet. Endlich kommen sie an noch billigere Arbeitskräfte heran. Unser Akademiker werden vergeblich einen, dem Ausbildungsaufwand angemessenen Job suchen, wie bisher auch. Ja, auch wenn es keiner glauben will, wir haben genug arbeitslose einheimische Akademiker und hohlen uns lieber andere, teilweise auch noch aus schlechteren Ausbilgungssystemen kommende aus dem Ausland. Der Hintergrund ist klar: Billige Arbeitskräfte will die Industrie. Super, 35.000 € Bruttogehalt für einen Arzt oder Ingenieur, das sind dann 2.700 € Brutto monatlich (mit Urlaubs und Weihnachtsgeld gerechnet). Was dann netto davon übrig bleibt, kann jeder selbst ausrechnen. Für was dann eigentlich noch den ganzen Aufwand eines Studiums? Jeder Bürokaufmann oder jede Bürokauffrau ohne Studium verdient mindestens genau so viel.