Europarechtswidrig

Niederlande schafft Sprachtest beim Ehegattennachzug für Türken ab

Die Niederlande hat auf den Druck des Europäischen Gerichtshofs reagiert und den Sprachtest beim Ehegattennachzug für türkische Staatsbürger mit sofortiger Wirkung abgeschafft. Damit gerät die Bundesregierung weiter unter Druck.

Von Mittwoch, 28.09.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 04.10.2011, 23:54 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Niederlande hat auf den zunehmenden Druck des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) reagiert und den seit März 2006 geltenden Integrations-und Sprachtest für türkische Staatsbürger mit sofortiger Wirkung abgeschafft.

Damit sind türkische Ehegatten von der Verpflichtung befreit, grundlegende Kenntnisse der niederländischen Sprache nachzuweisen, wenn sie zu zu ihrem in den Niederlanden lebenden Partner ziehen wollen. Das teilte das niederländische Innenministerium am 23. September 2011 dem Parlament offiziell mit.

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Niederlage vorgebeugt
Mitursächlich für Kurswechsel in den Niederlanden war ein Rechtsstreit eines türkischen Staatsbürgers vor dem Verwaltungsgericht Rotterdam. In einer mündlichen Verhandlung am 20. September 2011 – drei Tage vor dem Beschluss des Innenministeriums – bat die Behörde um Vertagung der Verhandlung. Der Rechtsstreit werde sich durch eine Beschlussfassung des Innenministeriums erledigen, lautete die Begründung, was auch tatsächlich geschah.

Rechtsanwalt Ejder Köse, der den Kläger vertritt, erklärte dem MiGAZIN, dass sich das Innenministerium damit eine weitere Niederlage und den möglichen Gang zum EuGH ersparen wollte. Der türkischstämmige Jurist verweist auf eine Stellungnahme der EU-Kommission an den EuGH vom 29. Juli 2011. Darin stellen die Kommissionsjuristen unter anderem fest, dass von türkischen Staatsbürgern kein Sprachtest abverlangt werden darf, weil es gegen EU-Recht verstößt.

Deutsche Regelung wackelt
Zurückgeführt wird der Verstoß auf das Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei. Darin ist ein Verschlechterungsverbot verankert, das den EU-Staaten verbietet, die Arbeitnehmerfreizügigkeit türkischer Staatsbürger einzuschränken. Das Verbot greift laut EU-Kommission bereits dann, wenn der türkische Staatsbürger (vor der Einreise) beabsichtigt, von dieser Freizügigkeit Gebrauch zu machen.

Damit ging die Kommission auch auf Konfrontationskurs mit der deutschen Regelung. Die Bundesregierung hält nach wie vor an ihrer Rechtsauffassung fest, der ähnlich gestrickte deutsche Sprachtest sei europarechtskonform. Die Begründung lautet: Das Verschlechterungsverbot gelte nur für Arbeitnehmer, die sich bereits in Deutschland aufhalten.

Vorbild Niederlande
Mit dieser Begründung stand die Bundesregierung bereits vor dem Kurswechsel der Niederlande ziemlich alleine da und geriet massiv in Erklärungsnot. Nach dem Einlenken der Niederlande dürfte diese Not umso größer werden.

Denn die Bundesregierung hatte sich unter anderem an der niederländischen Regelung orientiert, als sie im Jahre 2007 den deutschen Sprachtest einführte. In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Jahre 2008 erklärte sie, dass „bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen die Erfahrungen anderer Länder“ mitberücksichtigt werden.

Jetzt, wo die Niederlande den Sprachtest für türkische Staatsbürger abschaffen musste, wird spannend zu beobachten sein, ob sich die Bundesregierung den Nachbarn erneut zum Vorbild nimmt, und die europarechtswidrige Sprachtestregelung für türkische Staatsbürger ebenfalls für unanwendbar erklärt. Ausland Leitartikel

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  1. ZZieher sagt:

    Das öffnet dem Importbräutemarkte Tür und Tor. Ob das förderlich für die Integration ist…? Sicher nicht.

  2. Sahin sagt:

    Die Regierung soll das abschaffen, dann kann sie von mir aus nach dem Familienzuzug nach Deutschland eine pflichtige Teilnahme an einem Kurs von 1 Jahr fordern. Aber die aktuelle Regelung hält die Familien nur länger auseinander und stellt damit bloß eine Hürde auf, die die Meschen nur finanziell und seelich bealastet. Keine andere Funktion das ist Tatsache.

    Und die Sprachtests sind längst keine A1 Stufen mehr.. Wenn man sich die Prüfungsmuster mal angeschaut, dann merkt man das.

    Hoffentlich tut der „Rechtsstaat“ das, was er tun sollte.

  3. Lutheros sagt:

    Ich versteh es leider nicht. Kann mich bitte jemand aufklären: Warum möchte man dringend in einem Land leben, dessen Sprache er nicht spricht und vorher auch nicht lernen möchte?
    Was ist das für ein „Kampf“ der hier gegen die Sprachpflicht geführt wird?
    Ich empfinde es als Verachtung des einwandernden. Er ist ausgeschlossen von Teilhabe, Arbeitsmarkt und Anerkennung. Und dann ist wieder die böse Gesellschaft schuld?
    Ihr tut euch mit diesem Kampffeld keinen Gefallen, liebe türkische Gemeinde. Warum zieht der andere Partner nicht die Türkei, mag ich da fragen.

  4. Dirk sagt:

    @ZZieher, der Begriff Importbräutemarkte ist syntaktisch falsch und ich glaube Ihr Beitrag zielte auch in die falsche Richtung.

    Lesen Sie mal den Artikel und den Beitrag von Sahin, es geht um Ehegattennachzug, Ehepartner leben zusammen – @Lutheros normal, oder?

  5. BiKer sagt:

    @ lutheros

    und was haben sie gegen „sich informieren“ ehe man dumme behauptungen auf die welt setzt, mag ich sie fragen. sie kennen nicht einmal den hauptkritikpunkt zu dieser regelung. es geht nicht darum OB man die sprache lernen soll, sondern WO. im ausland WO das viel geld kostet und man ueber lange zeiten. getrennt leben muss oder in deutschland, WO das lernen einfacher ist, die kurse weniger kosten und man nicht zwangsweise getrennt leben muss. dass die sprache gelernt werden muss, ist klar und wird auch von keiner seite bestritten – ausser von leuten wie sie. das innenministerium hatte nach der behauptung, es gebe 10-15 integrationsverweigerer selbst zugeben müssen, dass die bereitschaft, einen integrationskurs zu besuchen, bei türkischen staatsbürgern mit am höchsten ist. und nu, mag ich sie fragen.

  6. Zensus sagt:

    Es geht doch nicht um Sprachtest oder Nichtsprachtest. Es geht der Bundesregierung um ein Placebo, das der eigenen Bevölkerung vorgaukelt einer weiteren Türkisierung der Gesellschaft Vorschub zu leisten.
    Da sind die Interessen der deutschen Gesellschaft diametral gegensätzlich zu diesen organisierten Heiratseinwanderern.

  7. Europa sagt:

    @BiKer
    „es geht nicht darum OB man die sprache lernen soll, sondern WO. im ausland WO das viel geld kostet und man ueber lange zeiten. getrennt leben muss…“
    Also es muss jedem klar sein, dass der deutsche Staat niemanden zeingen kann getrennt zu leben. Es kann also niemals von MÜSSEN die Rede sein. Die Wahrheit ist, dass den meisten Türken ihre Arbeit und ihr Geld wichtiger ist als die Braut aus der Türkei. Das hat etwas mit Liebe zu tun.
    Man sollte sich einfach eine deutsche Staatsbürgerschaft zulegen und dann wird alles viel einfacher! Heimvorteil sozusagen!

  8. BiKer sagt:

    @europa

    nix da. diese regelung betrifft auch deutsche staatsbürger. auch deren ehegatten müssen den sprachtest ablegen, wenn die frau nicht aus einem der bundesregierung genehmen länder stammt. deshalb wird diese regelung ja auch nicht nur von türken sondern von deutschen genauso kritisiert wie von allen anderen ausländern auch.

    was mich erstaunt sind die fehlinformationen, die im zusammenhang mit dieser regelung herumschwirren. das ist aber wohl gewollt von der bundesregierung, die suggeriert, hier wären nur türken betroffen, um eine allgemeine akzeptanz für diese regelung erreichen. da hat @zensus wohl recht.

  9. Anne sagt:

    Wie schön, dass wenigstens die niederländische Regierung sich zu rechtmäßigem Handeln bereit erklärt – die deutsche hat es damit ja nicht so.
    @Biker: hier geht es eben grade um die Vereinbarkeit des Sprachtests und der damit verbundenen Behinderung des Familiennachzugs um die Regelung der 1/80 ARB. Das ist halt eine Vorschrift, auf die sich tatsächlich nur Türken berufen können.
    Wenn sich die Rechtsansicht des EUGH auch in D durchsetzt, wird das zur Folge haben, dass in Zukunft EU-Bürger und Türken nebst Japanern und einigen anderen ihre Ehegatten OHNE Sprachtest nachholen dürfen, Deutsche aber immer noch nicht. Dazu gibt es zwar auch ein Gutachten, dass das für rechtswidrig hält, aber leider darf dazu der EUGH nichts entscheiden und bis vor ein deutsches Obergericht kommen die Fälle praktisch nie.
    Aber wenn der Sprachtest nicht mehr zum Schikanieren der Türken brauchbar ist, hebt man den Unsinn vielleicht auch für die Deutschen auf…..

  10. Sahin sagt:

    Wenn es doch so schön die Befürwörter für diese Regelung sagen, dass diese für die erfolgreiche Integration am Arbeitsmarkt nötig sei, WARUM gilt sie dann nicht für die Menschen aus anderen Länder wie Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea, Neuseeland und USA..

    WARUM kann mir einer das beantworten BITTE.

    Gibts hier etwa genug Arbeitsplätze und sonstige öffentliche Gebäude an denen es die Sprache dieser Länder gesprochen wird. Oder ist für diese Menschen etwa eine Integration nicht notwendig.

    Also wenn beides nicht zutriff dann heißt es ja wohl, dass alle Menschen ja nicht gleich sind vor dem Gesetz u.a Grundgesetz ?!?

    Und immer wieder diese wirklich dämmliche Frage: “ Ja warum ziehen sie den nicht in die Türkei?“ Sie ist so dämmlich, dass nicht mal eine Antwort verdient.