Urteil

Innenministerium muss Protokoll der Ausländerreferenten-Besprechung herausgeben

Das Bundesinnenministerium muss interessierten Bürgern Einsicht in das Protokoll der Ausländerreferentenbesprechung gewähren. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am 25. August 2011.

Von Montag, 12.09.2011, 8:27 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 08.01.2016, 14:40 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Bundesministerium des Innern (BMI) dazu verurteilt, interessierten Bürgern Einsicht in das Protokoll der Ausländerreferentenbesprechung zu gewähren. Zu diesen Besprechungen treffen sich regelmäßig die Referatsleiter für Ausländerrecht in den Innenministerien der Länder und des Bundes. Die Treffen finden zwei Mal im Jahr statt und erstrecken sich meist über zwei Tage.

Der Betreiber der Webseite familienvisum.de verlangte vom BMI unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), ihm Einsicht in das Protokoll zum Tagesordnungspunkt 25 der Besprechung vom 14. Und 15. April 2010 zu gewähren. Unter diesem Punkt wurde der Umgang mit Verpflichtungserklärungen (Einladungen) behandelt.

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Keine Einladung trotz gutem Einkommen
Die Frage, welche Anforderungen an die finanzielle Leistungsfähigkeit an einen Gastgeber zu stellen ist, der Besucher aus dem Ausland einladen will, ist sehr umstritten. Einige Länder verlangen Änderungen an der derzeit vom BMI vorgegebenen Praxis, sich an den Tabellen für Gehaltspfändungen zu orientieren.

Dies führt jedoch dazu, dass viele Familien selbst mit guten Einkommen wie Ärzte und Ingenieure oftmals keine Einladung für Angehörige aus dem Ausland mehr bekommen, seit diese Regelung im Jahr 2009 in allen Bundesländern verbindlich wurde. Die Besuche von Familienangehörigen haben sich dadurch teilweise erheblich erschwert, oftmals obwohl sie vor der Änderung jahrelang regelmüßig zu Besuch gekommen sind, ohne dass es irgendwelche Probleme geben hätte.

Geheim
Das Verwaltungsgericht Hannover hat deshalb bereits im Jahr 2006 festgestellt, dass dieses Verfahren für Besuchseinladungen „weder gedacht noch geeignet“, das Ergebnis im Einzelfall „offensichtlich rechtswidirig“. Diese Entscheidung (Az. 3 B 3320/06) wird vom BMI bis heute ignoriert.

Gegen die Offenlegung ihres Besprechungsprotokolls hatten die Ministerialen in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Berlin am 25. August geltend gemacht, sie könnten künftig ihre Meinungen nicht mehr frei und unbefangen austauschen, wenn Bürger anschließend Einsicht in die Protokolle bekommen. Die Besprechungen dienten aber gerade dem freien Austausch von Meinungen, die die Teilnehmer oftmals noch nicht mit ihrem jeweiligen Ministerium abgestimmt hätten. Von „einer Art Brainstorming“ war gar die Rede, sollte im Protokoll der Gerichtsverhandlung dann aber lieber doch nicht auftauchen.

Drei Sätze
Die Präsidentin des Verwaltungsgerichts, Frau Erna Viktoria Xalter, die die Verhandlung leitete, wollte daraufhin vom BMI wissen, welchen Umfang das Protokoll zu dem Thema denn eigentlich hat. Drei Sätze, war die dünne Antwort. Ob denn darin Meinungsäußerungen von Teilnehmern wiedergegeben seien, wollte die Richterin weiter wissen. Nein, es sei nur festgehalten, wie das Thema künftig behandelt werden soll. Das sei aber nur ein Zwischenergebnis, auf der nächsten Besprechung Ende September soll erneut darüber beraten werden.

Damit war das Urteil (Az. VG 2 K 50.11) eigentlich besiegelt, die Berufung dagegen hat das Verwaltungsgericht nicht zugelassen. Wenn das BMI dagegen vorgehen will, müsste es erst die Zulassung der Berufung beantragen. Aktuell Recht

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