Niedersachsen

Grüne legen Gesetzesentwurf gegen Moscheekontrollen vor

Die Landtagsgrünen in Niedersachsen haben in einem Gesetzesentwurf die sofortige Einstellung der von der Polizei durchgeführten so genannten anlasslosen Moscheekontrollen gefordert. Diese seien integrationspolitisch kontraproduktiv, verfassungswidrig und würden Muslime unter Generalverdacht stellen.

Donnerstag, 17.09.2009, 8:27 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 12:45 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

„Diese Kontrollen sind ein Eingriff in die ungestörte Religionsausübung und haben bisher keinerlei Erfolge gebracht“, sagte der innenpolitische Sprecher Ralf Briese gestern in Hannover. „Sie werden von den Gläubigen als Generalverdacht empfunden und wirken diskriminierend!“

Der Grünen-Politiker wies darauf hin, dass „diffuse Massenkontrollen ohne konkreten Tatverdacht nicht mit den Grundrechten vereinbar“ seien. Briese verwies dazu auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes; mehrfach sei dort anlasslosen Kontrollmaßnahmen „eine klare Abfuhr erteilt“ worden. „Die Polizei darf nur bei einer konkreten Verdachtslage entsprechende Maßnahmen durchführen.“

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Die gesetzliche Grundlage
Grundlage dieser und ähnlicher verdachtsunabhängigen Kontrollen ist § 12 Abs. 6 Nds. SOG, die ersatzlos gestrichen werden müsse. Dieser sieht vor, dass Kontrollen im öffentlichen Verkehrsraum zum Zwecke der Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung mit internationalem Bezug, durchgeführt werden können. Es ist notwendig, dass diese Kontrollen anhand von kriminalistischen Lagebildern hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und es sich regelmäßig um Straftaten von erheblicher Bedeutung und mit internationalem Bezug handelt.

Die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift ist jedoch nur dann gegeben, wenn die Beteiligung unbeteiligter Dritter geringfügig bleibt, wenn also nach dem Versuch der Identitätsfeststellung keine Folgeeingriffe folgen und die Belastung der unbeteiligten Dritten angemessen ist. „Hieran bestehen bei den Massenkontrollen erhebliche Zweifel. Die Belastung der übergroßen Zahl der unschuldigen Gläubigen ist schon deshalb nicht angemessen und zu rechtfertigen, da sie in ihrem Grundrecht aus ungestörte Religionsausübung verletzt werden“, so die Landtagsfraktion der Grünen in der Antragsbegründung. Politik

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