Kein Wahlrecht für Ausländer
„Nationalkonservative“ und „ethnozentrische“ Staatslehre
25.03.2014
Das Wahlrecht in Deutschland ist grundsätzlich an die deutsche Staatsangehörigkeit geknüpft. Eine Ausweitung und Ausdehnung des Wahlrechts gibt es vor diesem Hintergrund für „Ausländer“ nicht, so das Urteil des Bremer Staatsgerichtshofs. Von Hakan Demir