Bundesverfassungsgericht

Generelles Verbot von Satellitenschüsseln nicht erlaubt

16.05.2013

Ein generelles Verbot von Satellitenschüsseln zum Empfang von Heimatsendern ist nicht erlaubt. Erst nach einer Interessenabwägung könne im Einzelfall entschieden werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.