Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremistischen „Compact“-Magazins teilweise aufgehoben – entlastet ist das Medium damit nicht. Das Innenministerium bleibt bei seiner Rechtsauffassung.
Zwei Geflüchtete beklagen zu große Einschränkungen durch die bayerische Bezahlkarte und fordern wieder eine Überweisung auf ihr Konto. Ein Sozialgericht gibt ihnen recht.
Ein Urteil aus Nordrhein-Westfalen zur möglichen Abschiebung von Menschen nach Syrien beschäftigt auch Berlin. In seiner Urteilsbegründung spart das OVG nicht mit Kritik am Ministerium von Baerbock – offenbart aber Schwächen, Lücken und selektives Lesen.
Das Hamburger Sozialgericht hatte im Eilverfahren entschieden, dass die starre Bargeldgrenze der Bezahlkarte für Flüchtlinge im Einzelfall unzulässig sein kann. Nun gibt es einen weiteren, gegenteiligen Beschluss. Das entflammt die Debatte neu.
Seit Monaten verhandeln Politiker bundesweit über die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete. Jetzt hat ein Hamburger Gericht entschieden: Ein pauschaler Bargeldbetrag ist rechtswidrig. Die Entscheidung löst eine länderübergreifende Debatte aus. Pro Asyl spricht von einem Etappensieg.
In Deutschland leben mehr als 700.000 syrische Flüchtlinge und Asylbewerber. Nicht nur sie lässt ein Urteil aus Nordrhein-Westfalen aufhorchen. Auch Politik und Pro Asyl schauen genau hin. Die Richter entschieden: Syrien sei nicht mehr so gefährlich.
Ein ehemaliger Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten soll seinen deutschen Pass durch eine Täuschung erschlichen haben. Die Reaktion der Behörden ist konsequent. Der Betroffene wehrt sich vor Gericht – erfolglos.
Laut Oberverwaltungsgerichts Münster gibt es in Syrien keine Gefahr mehr für Leib und Leben. Es gebe zwar bewaffnete Auseinandersetzungen, es aber nicht „beachtlich wahrscheinlich“, getötet oder verletzt zu werden.
Fast 60 Jahre hält Israel palästinensische Gebiete besetzt. Doch die Besatzungsmacht verstößt gegen internationales Recht. Die klaren Worte der höchsten UN-Richter haben eine hohe Sprengkraft – möglicherweise auch Auswirkungen in und auf Deutschland.
Die Meinung darf zwar frei geäußert werden. Aber wer Polizisten ohne Grund als „Rassistenverein“ bezeichnet, der überzieht es. Das haben Stuttgarter Richter entschieden. Das sei ein hoher herabwürdigender Angriff auf die Ehre der Polizisten.