Die niederländische Karibik-Insel Bonaire leidet unter den Folgen des Klimawandels. Greenpeace zog vor Gericht und bekommt Recht. Die Niederlande habe gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Das Urteil kann Folgen haben – und teuer werden.
Für die Bundesanwaltschaft war „Knockout 51“ eine Terrorgruppe. Das Thüringer Oberlandesgericht sah das anders. Die Karlsruher Behörde konnte nun auch den Bundesgerichtshof nicht überzeugen.
Eine Schülerin möchte ein Schülerpraktikum bei einem AfD-Abgeordneten machen. Ihre Schulleitung lehnt das ab, die Schülerin legt Beschwerde ein. Jetzt hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden: Die Schule hat recht.
Rassistische Beleidigungen, massive Gewalt und der Versuch, einen Bericht zu schönen: Ein Polizeibeamter rastet bei einer Abschiebung grundlos aus. Trotz der Schwere des Falls kommt er vor Gericht milde davon – und ohne Berufsverbot.
Ein hochrangiger Ex-Richter aus Afghanistan und seine Familie mit Aufnahmezusage versuchen seit Jahren, nach Deutschland zu kommen. Nun gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung aus Karlsruhe mit einer außergewöhnlich deutlichen Ansprache.
Das hessische Justizministerium darf laut einem Urteil eine Bewerberin als Richterin oder Staatsanwältin ablehnen, wenn sie ihr religiöses Kopftuch bei Verhandlungen nicht ablegen will. Das Verwaltungsgericht gab dem Ministerium recht.
Wer gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstößt, darf kein Rechtsreferendar werden. Das hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof bestätigt. Was plausibel klingt, stört die AfD. Sie hatte gegen diese Regelung geklagt.
Die Polizei darf nicht auf Grundlage einer Vermutung die Wohnungstür in einem Flüchtlingsheim aufbrechen, um eine Abschiebung durchzusetzen. Das Verfassungsgericht stellt damit eine in den vergangenen Jahren verschärfte Abschiebepraxis infrage. Pro Asyl spricht von einem „Denkzettel für die Regierung“.
Eine geflüchtete Frau aus Westafrika darf trotz Arbeitsverbots ihre Pflegeausbildung starten, entscheidet ein Gericht. Aus Sicht ihrer Unterstützer ist das für die gesamte Branche von Bedeutung.
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat keine Bedenken gegen die Abschiebung von zwei Syrern in ihre Heimat. Rückkehrern drohten keine relevanten Gefahren mehr. Das dürfte ins Konzept der Bundesregierung passen.