Minderjährige Asylsuchende sind bei Krankheit nicht mehr auf Akut- und Notfallversorgung beschränkt. Sie erhalten Leistungen wie gesetzlich versicherte Kinder. Die Bundesregierung setzt damit EU-Recht um – in einer Reform, die Schutzsuchende sonst vor allem mit Verschärfungen trifft.
Die Kosten für einen Dolmetscher müssen gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen. Das hat das Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen im Falle eines mittlerweile verstorbenen Serben entschieden. Abrechnungsfähig seien nur ärztliche Tätigkeiten.
Seit gut einem Jahr spekulieren Fachleute und Medien, wie sehr die Zuwanderung das deutsche Gesundheitssystem belasten wird. Zur befürchteten „Kostenexplosion” kam es bislang jedoch nicht, haben die Versicherungsexperten jetzt herausgefunden.