Bundessozialgericht
04.12.2009
Die gesetzlichen Vorschriften, nach denen Ausländer Erziehungs- beziehungsweise Elterngeld erhalten können, sind nach Ansicht des Bundessozialgerichts teilweise verfassungswidrig. Betroffen sind Ausländer, die Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen erhalten haben.