Bundesvertriebenengesetz

Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler wird erleichtert

15.06.2009

Das Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler in spe und ihre Angehörigen wird künftig erleichtert. Der Bundesrat hat nun ein entsprechendes Gesetz der Bundesregierung gebilligt. Die neuen Regelungen ändern das Bundesvertriebenengesetz ((Das Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG) regelt in Deutschland die staatliche Versorgung von Vertriebenen und Flüchtlingen.)): So sollen bestimmte Bescheinigungen für Spätaussiedler in spe und ihre Angehörigen schneller ausgestellt werden.