Ein neues Bestattungsrecht für Rheinland-Pfalz rückt näher. Es dürfte eine Reihe neuer Bestattungsarten erlauben – unter anderem die muslimische Tuchbestattung. Minister Hoch: Das neue Gesetz soll den gesellschaftlichen Wandel abdecken.
Die Reform des Bestattungsgesetzes in Sachsen-Anhalt zieht sich hin. Die CDU-Fraktion war lange gegen eine Bestattung in Tüchern. Nun könnte es doch eine Lösung geben.
Entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag hat die CDU in Sachsen-Anhalt die Aufhebung der Sargpflicht abgelehnt. Damit ist für Muslime und Juden die Bestattung in Tüchern weiter nicht möglich. Wie wird das begründet?
Ein halb offener Sargdeckel statt Leichentuch, Bestattung nach drei statt einem Tag – für Muslime in Thüringen ist es nahezu unmöglich, tote Angehörige nach muslimischen Traditionen zu bestatten. Grabfelder, die als „muslimisch“ gelabelt werden, lassen muslimische Riten oft nicht vollständig zu.
In den vergangenen zehn Jahren hat die Nachfrage nach muslimischen Bestattungen in Thüringen Fahrt aufgenommen. Darauf wollen Städte reagieren, können eine muslimische Bestattung aber nicht immer ermöglichen. Die Erfahrung zeigt aber, es ist immer möglich, Lösungen zu finden.
Für Menschen muslimischen Glaubens gibt es in Sachsen bis jetzt nur auf Friedhöfen in Dresden, Leipzig und Chemnitz ausgewiesene Gräberfelder. Allerdings können die muslimischen Begräbnisrituale dort bisher nur eingeschränkt befolgt werden. Das soll sich ändern.
In Berlin sollen Verstorbene künftig binnen 48 Stunden bestattet werden dürfen. Das hat der Senat beschlossen. Damit sollen muslimische und jüdische Verstorbene mit christlichen Gläubigen gleichgestellt werden.
Die edlen Grabsteine aus Marmor sind reich verziert, oftmals sind es Gruften, in denen die Familien begraben sind: Sinti und Roma pflegen eine ganz eigene Bestattungs- und Trauerkultur. Von Carina Dobra
Ab dem 1. April sollen muslimische Bestattungen in Bayern möglich sein - vorausgesetzt ein Beschluss aus 2019 tritt in Kraft, öffentliche Belange einer muslimischen Bestattung nicht entgegenstehen und der Friedhofsträger zustimmt.
Experten, Kirchen, Muslime, das Gesundheitsamt und die gesamte Opposition waren sich einig: Es gibt keinen Grund, an der Sargpflicht festzuhalten. Nur der Bestattungsverband Bayern sah das anders - und die CSU.