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Trauerfeier (Symbolfoto) © joaph @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

Berlin

Senat für Bestattungen in weniger als 48 Stunden

In Berlin sollen Verstorbene künftig binnen 48 Stunden bestattet werden dürfen. Das hat der Senat beschlossen. Damit sollen muslimische und jüdische Verstorbene mit christlichen Gläubigen gleichgestellt werden.

Dienstag, 07.02.2023, 17:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 07.02.2023, 16:42 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Verstorbene sollen in Berlin in weniger als 48 Stunden bestattet werden dürfen, wenn religiöse Gründe dies verlangen. Der Berliner Senat habe in seiner Sitzung am Dienstag den Entwurf einer entsprechenden Änderung des Berliner Bestattungsgesetzes befürwortet, teilte die Berliner Senatskanzlei am Dienstag mit.

Demnach wird es künftig eine Ausnahmegenehmigung geben, die eine Bestattung von Verstorbenen in weniger als 48 Stunden nach dem Tod zulässt. Zustimmen müssen noch der Rat der Bürgermeister und das Abgeordnetenhaus.

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Berlin folge mit der Reform des Bestattungsrechts unter anderem der Bitte von jüdischen und muslimischen Gläubigen, deren Bestattungsvorschriften eine Bestattung Verstorbener innerhalb eines Tages vorsehen, hieß es. Muslime und Juden fordern die Bestattung nach islamischen und jüdischen Vorschriften bereits seit vielen Jahren. Entsprechende Regelungen gibt es bereits in anderen Bundesländern wie Hessen und dem Saarland.

Gleichbehandlung muslimischer und jüdischer Gläubiger

Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) betonte, die Gesetzesänderung stelle jüdische und muslimische Gläubige endlich auch am Ende des Lebens mit beispielsweise christlichen Gläubigen und Nichtgläubigen gleich. „Das ist kein symbolischer Akt, sondern betrifft das Leben vieler Berlinerinnen und Berliner konkret und täglich“, betonte Kreck.

Gleichstellungssenatorin Ulrike Gote (Grüne) sprach von einem ersten wichtigen Schritt hin zu einem modernen Berliner Bestattungsrecht. „Sie wird den unterschiedlichen Glaubensrealitäten in Berlin gerecht“, sagte Gote. Die Änderung könne allerdings nur als ein erster Aufschlag für eine umfassende Novellierung des Bestattungsrechts gesehen werden. Das jetzige Gesetz stammt laut Gote zum größten Teil aus dem Jahr 1973. (epd/mig) Aktuell Panorama

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