Sachsen

Bestattungen nach muslimischem Brauch – Gesetz wird angepasst

Für Menschen muslimischen Glaubens gibt es in Sachsen bis jetzt nur auf Friedhöfen in Dresden, Leipzig und Chemnitz ausgewiesene Gräberfelder. Allerdings können die muslimischen Begräbnisrituale dort bisher nur eingeschränkt befolgt werden. Das soll sich ändern.

Sonntag, 14.05.2023, 13:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 14.05.2023, 12:36 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die Bestattungskultur auf Sachsens Friedhöfen soll der mittlerweile religiösen Vielfalt im Land angepasst werden. Das Sächsische Bestattungsgesetz werde deshalb novelliert, teilte eine Sprecherin das Sozialministerium der Deutschen Presse-Agentur mit. So sollen etwa Muslime künftig ihre Verstorbenen zur letzten Ruhe betten können, ohne bei den islamischen Riten Abstriche machen zu müssen.

Mit der Novelle solle die Integration und Identifikation dieser Menschen mit Deutschland und Sachsen gestärkt werden, hieß es. Derzeit laufe die Abstimmung noch offener Punkte in den Fachressorts. Laut Ministerium gibt es in Sachsen auf dem Heidefriedhof in Dresden, dem Ostfriedhof in Leipzig und dem Städtischen Friedhof in Chemnitz muslimische Grabfelder.

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Bestattung ohne Sarg bislang nicht erlaubt

Derzeit könne den islamischen Riten wegen des noch geltenden Bestattungsgesetzes nur teilweise entsprochen werden, sagte die Sprecherin. So sei vorgeschrieben, dass Verstorbene frühestens 48 Stunden nach ihrem Tod und nur in einem Sarg bestattet werden dürfen. Eine Bestattung nur im Leichentuch ohne Sarg, wie bei den Muslimen üblich, sei demnach nicht erlaubt. Die Gräber seien jedoch nach Mekka ausgerichtet. Sie seien in der Regel von benachbarten Grabanlagen durch eine Bepflanzung getrennt, hieß es.

Nach islamischem Brauch werden die Verstorbenen zunächst gewaschen. Dann wird in oder vor der Moschee, an einem besonderen Platz unter freiem Himmel oder auch am Grab das Totengebet gesprochen. Zudem werden die Toten eigentlich nur in einem Leichentuch bestattet, was ja aber in Sachsen nach aktueller Gesetzeslage nicht praktiziert werden darf. Es gilt Sargzwang.

Neues Gesetz erlaubt Ausnahme von der Sargpflicht

Der muslimische Glaube schreibt die Beisetzung des Leichnams in einem Erdgrab vor und verbietet die Feuerbestattung. Die Toten müssen innerhalb einer Frist von 24 Stunden beerdigt werden. Auch das ist derzeit nicht erlaubt. Der Friedhof muss zudem nach islamischer Auffassung eine ewige Totenruhe gewährleisten. Deshalb muss ein dauerndes Ruherecht möglich sein, das Exhumierungen, Umbettungen und Wiederbelegungen ausschließt.

In der Gesetzesnovelle soll nun die Möglichkeit eröffnet werden, dass in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt Ausnahmen von der Sargpflicht erteilt werden können und Gemeinden Grabfelder mit einer Ruhezeit auf Dauer vergeben können.

Nachfrage nach muslimischen Bestattungen wächst ständig

157 Tote sind seit 1995 auf dem muslimischen Gräberfeld des Heidefriedhofes in Dresden beigesetzt worden. Die Nachfrage steige ständig, sagte eine Stadtsprecherin. Die Toten würden in Richtung Mekka zur Kaaba blickend beigesetzt, einem islamischen Heiligtum. Ein großer, massiver Tisch diene der Aufstellung des Sarges, wo die Trauergemeinde vor der eigentlichen Beisetzung die Totengebete sprechen könne.

Zudem gebe es eine Wasserstelle zur rituellen Waschung und es gebe eine Sitzgelegenheit. Die Angehörigen hätten die Möglichkeit, das Grab selbst zu schließen. Das Grabfeld sei ohne besondere Gestaltungsrichtlinien ausgewiesen, so dass Grabgestaltungen nach muslimischen Riten und Gebräuchen möglich seien, hieß es. Alle Gräber würden für 20 Jahre vergeben, die Dauer könne verlängert werden.

258 Bestattungen seit 1997 auf dem muslimischen Grabfeld

Seit der Eröffnung des muslimischen Grabfeldes 1997 sind auf dem Ostfriedhof Leipzig laut Amt für Stadtgrün und Gewässer 258 Menschen bestattet worden. Aktuell fänden dort durchschnittlich fünf Bestattungen monatlich statt. Auf dem Grabfeld seien rund 450 Grabstätten in einem Erdwall für Verstorbenen ab zwei Jahren und rund 140 Reihengrabstätten für Kinder bis zwei Jahren verfügbar.

Allerdings können diese Kinder auf Wunsch der Eltern auch in Erdwahlgrabstätten beerdigt werden. Die Trauernden hätten die Möglichkeit die Verstorbenen selbst in das Grab abzulassen und es dann selbst mit Erde zu verfüllen. Alle Gräber seien gen Mekka ausgerichtet, hieß es.

Wunsch auf dauernde Ruhe möglich

Bei der Pflege der Grabstätten werde den Wünschen der Angehörigen entsprochen oder es könne, abweichend von der Regel für die übrigen Gräber des Friedhofs, auch vollständig darauf verzichtet werden, so wie es nach muslimischer Tradition oftmals praktiziert werde. Der Wunsch auf dauernde Ruhe könne durch eine Verlängerung des Nutzungsrechtes der Grabstätten gesichert werden.

Auf dem Städtischen Friedhof von Chemnitz gibt es seit 2021 auch ein Grabfeld für muslimische Beisetzungen. Bisher fanden dort laut Stadt 25 Beisetzungen statt. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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