Bundesverfassungsgericht

Traditionen einer anders geprägten Mehrheit sind grundsätzlich zumutbar

10.08.2009

Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, dass die mit dem Schulbesuch verbundenen Spannungen zwischen der religiösen Überzeugung einer Minderheit und einer damit in Widerspruch stehenden Tradition einer anders geprägten Mehrheit grundsätzlich zumutbar sind.