Wer neu aus der Ukraine nach Deutschland kommt, soll kein Bürgergeld mehr erhalten. Der am Mittwoch im Kabinett beschlossene Wechsel ins System der Asylbewerberleistungen hat weitreichende Folgen für Gesundheit und Arbeit. Der Staat spart durch die Änderungen nichts. Von Christina Neuhaus
Ohne Geld, ohne Unterkunft, ohne Gesundheitskarte – Thüringen setzt selbst geflüchtete Minderjährige mit voller Härte unter Druck. Während die Landesregierung von „Anreizen zur Ausreise“ spricht, warnen Verbände vor blanker Entrechtung. Schaltet sich die UN ein? Von David Hutzler
Neu ankommende ukrainische Geflüchtete sollen statt Bürgergeld nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberrecht erhalten. Eingespart wird damit zwar nichts, doch die Politik erhofft sich dadurch einen gesteigerten Arbeitsanreiz. Fachleute sind skeptisch: sie warnen vor Rückschritten bei der Integration.
2024 erhielten deutlich weniger Asylbewerber staatliche Leistungen als in den Jahren zuvor. Beim häufigsten Herkunftsland der Geflüchteten gab es einen Wechsel – auch weil Ukrainer in der Statistik außen vor bleiben.
Wenn Ukrainer künftig statt Bürgergeld Asylbewerberleistungen bekommen, steigen die Ausgaben der Kommunen – dafür zahlt der Bund weniger. Der Gemeindebund dringt auf eine Kompensation. An den staatlichen Ausgaben ändert sich kaum etwas.
Schwarz-Rot hat verabredet: Geflüchtete aus der Ukraine, die seit dem 1. April einreisen, bekommen kein Bürgergeld mehr. Das setzt das Sozialministerium nun um. Mit einer überraschenden Prognose. Es wird nicht billiger.
Migration, Geflüchtete, Abschiebung – diese Themen dominieren derzeit den Wahlkampf. Kurz bevor die Urnen öffnen, hakt Hessen im Kanzleramt wegen einer Gesetzesänderung nach. Anliegen: komplette Kürzung von Asylbewerberleistungen.
Geflüchtete erhalten Grundleistungen ohnehin um ein Fünftel gekürzt. Leben sie in einer Gemeinschaftsunterkunft, bekommen sie noch weniger. Dem Bundessozialgericht zufolge könnte diese Praxis verfassungswidrig sein. Karlsruhe soll prüfen.
Wirken ausreisepflichtige Asylbewerber bei der Passbeschaffung nicht mit, können ihnen die Leistungen gekürzt werden. Das hat das Landessozialgericht NRW im Fall einer Ghanaerin entschieden.
Asylbewerber bekommen für ihren Lebensunterhalt bei Bedarf Sach- oder Geldleistungen. Die Sätze dafür werden jedes Jahr angepasst – diesmal nach unten. Wie viel genau gekürzt wird, wurde jetzt bekanntgegeben.