An dem Potsdamer Treffen zur „Remigration“ hat auch eine Angestellte der Stadt Köln teilgenommen – sie bekam dafür die fristlose Kündigung. Zu Unrecht, wie jetzt ein Gericht festgestellt hat. Die Beamtin treffe nur eine einfache und keine gesteigerte Treuepflicht.
Journalist Sascha Lübbe ist eingetaucht in eine parallele Arbeitswelt in Deutschland. Seine Recherchen und Beobachtungen hat er festgehalten in seinem neuen Buch „Ganz unten im System“. Er schreibt über eine Welt, in der ausländische Arbeiter im großen Stil ausgebeutet werden. Im Gespräch erklärt er diese halblegale Schattenwelt. Von Ekrem Şenol
Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch hat in einem Interview über Beschäftigte in diakonischen Einrichtungen gesagt: „Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen.“ Aber so einfach ist es nicht. Darüber gibt es nun eine Debatte. Auch Verdi hat eine klare Haltung.
Meldungen über ausbeuterische Arbeitsbedingungen von ausländischen Saisonarbeitern sorgen regelmäßig für Empörung. Jetzt hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und weitere Staaten eingeleitet. Vorwurf: Saisonarbeiter werden nicht ausreichend geschützt.
Antisemitische Äußerungen können Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Das gilt aber nicht, wenn die Äußerungen vor der Zeit Beschäftigungsverhältnisses getätigt wurden. Das hat das Arbeitsgericht Berlin im Falle einer Deutsche-Welle-Redakteurin entschieden.
Auf Spargel- und Erdbeerfeldern laufen die Arbeiten derzeit auf Hochtouren. Dafür kommen viele ausländische Saisonarbeitskräfte nach Deutschland. Politologin Franziska Laudenbach untersucht die Beschäftigungsverhältnisse, die in ihren Augen oft nicht gerecht geregelt sind. Im Gespräch erklärt sie, warum sie den Gesetzgeber und die Verbraucher in der Pflicht sieht. Von Dieter Sell
Eine Erzieherin in einer Kindertagesstätte darf mit Kopftuch arbeiten. Das hat das Hamburger Arbeitsgericht in einem Anerkennungsurteil entschieden. Der Arbeitgeber hatte kurz vor der Gerichtsverhandlung einen Rückzieher gemacht und eine juristische Prüfung des Falles verhindert.
Sozialwissenschaftler Sell hält weitere Klagen osteuropäischer Pflegekräfte für möglich. Deutschland stehe bei der häuslichen Pflege vor einem Dilemma. 24-Stunden-Betreuungskräften aus Osteuropa seien nicht mehr praktikabel. Man müsse „immer weiter ostwärts gehen“. Von Karsten Packeiser
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur 24-Stunden-Pflege werden Forderungen nach Konsequenzen laut. Das Gericht hat ausländischen Pflege- und Betreuungskräften in Deutschland Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn zugesprochen. Das Bundesgesundheitsministerium sah zuvor keinen Handlungsbedarf.
Ausländischen Betreuungskräften in deutschen Seniorenhaushalten steht der gesetzliche Mindestlohn zu. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts dürfte massive Folgen für die häusliche Pflege haben.