Oberlandesgericht

Libanese muss Ex-Frau „Abendgabe“ nach islamischem Recht zahlen

07.07.2016

Die nach islamischem Recht vereinbarte "Abendgabe" des Mannes muss im Falle einer Scheidung auch dann gezahlt werden, wenn die Frau die Scheidung einreicht. Das entschied das OLG Hamm. Die Unterhaltspflicht sei vom Trennungsgrund unabhängig.