Ein aus Mauretanien stammender Mann war wegen Sozialbetrugs aus Deutschland ausgewiesen und ihm eine Rückreise verwehrt worden. Weil der ehemalige Guantánamo-Häftling inzwischen EU-Bürger ist, muss die Stadt Duisburg das Verbot aufheben.
Wenn Termine bei der Ausländerbehörde zum knappen Gut werden, entsteht ein Markt – und der wird offenbar bedient: mit Bargeld und Gefälligkeiten. Jetzt wurden Beteiligte zu teilweise mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Von Frederick Mersi
Kontrolleurin am Flughafen darf ein Kopftuch tragen, entschied das Bundesarbeitsgericht im Fall einer Hamburger Muslimin. Damit widersprechen die obersten Arbeitsrichter der Bundespolizei. Die Kläger sehen nun das Bundesinnenministerium in der Pflicht.
Der Bundesgerichtshof stärkt den Diskriminierungsschutz auf dem Wohnungsmarkt: Die Ablehnung von Bewerbern aufgrund eines ausländisch klingenden Namens ist Immobilienmaklern verboten. Einer Betroffenen steht demnach eine Entschädigung zu. Von Frank Leth und Christina Neuhaus
Für die Bundesanwaltschaft war „Knockout 51“ eine Terrorgruppe. Das Thüringer Oberlandesgericht sah das anders. Die Karlsruher Behörde konnte nun auch den Bundesgerichtshof nicht überzeugen.
Rassistische Beleidigungen, massive Gewalt und der Versuch, einen Bericht zu schönen: Ein Polizeibeamter rastet bei einer Abschiebung grundlos aus. Trotz der Schwere des Falls kommt er vor Gericht milde davon – und ohne Berufsverbot.
Ein hochrangiger Ex-Richter aus Afghanistan und seine Familie mit Aufnahmezusage versuchen seit Jahren, nach Deutschland zu kommen. Nun gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung aus Karlsruhe mit einer außergewöhnlich deutlichen Ansprache.
Das hessische Justizministerium darf laut einem Urteil eine Bewerberin als Richterin oder Staatsanwältin ablehnen, wenn sie ihr religiöses Kopftuch bei Verhandlungen nicht ablegen will. Das Verwaltungsgericht gab dem Ministerium recht.
Wer gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstößt, darf kein Rechtsreferendar werden. Das hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof bestätigt. Was plausibel klingt, stört die AfD. Sie hatte gegen diese Regelung geklagt.
Die Polizei darf nicht auf Grundlage einer Vermutung die Wohnungstür in einem Flüchtlingsheim aufbrechen, um eine Abschiebung durchzusetzen. Das Verfassungsgericht stellt damit eine in den vergangenen Jahren verschärfte Abschiebepraxis infrage. Pro Asyl spricht von einem „Denkzettel für die Regierung“.