Ein Palästinenser sucht in Deutschland eine Polizeiwache auf und bittet um Asyl. Dann kommt er wegen angeblicher Fluchtgefahr in Haft. Drei Jahre später stellt der Bundesgerichtshof fest: Die Haft war rechtswidrig. Abschiebungshaft brauche mehr als bloße Vermutungen.
Wer jung, erwerbsfähig und familiär angebunden ist, kann sich nach Auffassung des Hessischen Verfassungsgerichtshofs nicht allein auf die schwierigen humanitären Verhältnisse in Afghanistan berufen. Auch die Taliban-Herrschaft ändere daran nichts.
Bewerber können vom schulischen Vorbereitungsdienst ausgeschlossen werden, wenn Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestehen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht bestätigte die Ablehnung einer Frau, die mehrfach Veranstaltungen eines rechtsextremen Instituts besucht hatte.
Eine seit 27 Jahren in Deutschland lebende Russin wollte Grundsicherung erhalten, obwohl sie kein entsprechendes Aufenthaltsrecht besitzt. Das Landessozialgericht entschied: Für den Leistungsanspruch ist eine gefühlte deutsche Identität irrelevant.
AfD-Mitglieder und aktive Unterstützer in Sachsen-Anhalt können ihre Waffenbesitzkarte verlieren. Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Anwendung des Waffenrechts und sieht bei verfassungsfeindlichen Bestrebungen die erforderliche Zuverlässigkeit für den Waffenbesitz nicht gegeben.
Das Oberlandesgericht München hat den 25-jährigen Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Er hatte sein Auto in eine Verdi-Demonstration gesteuert, zwei Menschen getötet und 43 weitere verletzt. Von Elke Richter
Deutschland sagte nach ihrem Abzug aus Afghanistan gefährdeten Menschen eine Aufnahme zu, brach ihr Versprechen dann aber. Das Verfassungsgericht bezeichnet diese politische Entscheidung nun als Willkür. Dobrindt sieht trotz Karlsruher Rüge keinen Handlungsbedarf.
Mit Krankenkassenkarte und Personalien half Susann E. der NSU-Terroristin Zschäpe. Sie galt als engste Vertraute der Neonazis. Das Gericht sieht ihre Schuld als erwiesen an – ins Gefängnis muss sie trotzdem nicht. Damit ist aktuell kein einziger NSU-Unterstützer hinter Gittern.
Beruht eine Rückkehrentscheidung auf geheimen Informationen des Inlandsdienstes, müssen Betroffene die wesentlichen Gründe erfahren, um sich wirksam dagegen wehren zu können. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Fall aus Ungarn entschieden. Relevant ist der Richterspruch europaweit.
Das Hotel berief sich auf Hygiene, konnte diese Begründung aber nicht stützen. Für das Gericht blieb ein anderes Motiv entscheidend: Die muslimischen Gäste wurden wegen ihrer religiös geprägten Kleidung diskriminiert. Für die Tourismusbranche hat der Fall Signalwirkung.