Zeugin mit Kopftuch

Richter möchte unbedingt die Ohren sehen

Ein Richter verlangt von einer Zeugin, das Kopftuch abzunehmen, hilfsweise könne sie auch nur ihre Ohren zeigen. Wie eine Verhandlung über zwei kleine Knöllchen vor dem Amtsgericht Tiergarten zu einer Verhandlung über Kopftücher wurde.

Donnerstag, 27.03.2014, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 21.04.2014, 15:51 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Osman, seine Frau Zehra und ihr Rechtsanwalt Muharrem Aras hatten sich auf einen kurzen Prozess eingestellt. Streitgegenstand waren zwei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Insgesamt ging es um Bußgelder in Höhe von 55 Euro. – nichts Großes also. Dennoch werden die Drei die Verhandlung vor dem Amtsgericht am Tiergarten in Berlin am Dienstagmittag so schnell nicht vergessen. Nicht die Ordnungswidrigkeit stand im Mittelpunkt des Geschehens, sondern das Kopftuch von Zehra. Was war passiert?

Der Richter fordert die Zeugen im Gerichtssaal auf, den Raum zu verlassen. Daraufhin geht auch Zehra in Richtung Tür. Als der Richter das bemerkt, wendet er sich Osmans Anwalt zu. Wenn Zehra als Zeugin aussagen wolle, müsse sie vorher ihr Kopftuch abnehmen. „Ich habe das im ersten Moment für einen schlechten Witz gehalten“, erklärt Aras gegenüber dem MiGAZIN. Doch der Richter meint es ernst.

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Ausgerechnet ein Richter
Zehra, seit über 45 Jahren in Deutschland, seit fast 20 Jahren deutsche Staatsbürgerin, ehrenamtlich engagiert, Gründungsmitglied einer Mieterinitiative in ihrem Kiez gegen hohe Mietpreise, Krankenschwester von Beruf, ist geschockt. „Ich war noch nicht aus der Tür, als der Richter das gesagt hat“, erklärt Zehra. „Ich konnte meinen Ohren nicht trauen. Wie ist so etwas möglich?“, möchte sie wissen. „Ich dachte, wir leben in Deutschland, in einem Rechtsstaat. Wie kann es sein, dass ausgerechnet ein Richter einen auf Sarrazin tut?“, sagt sie.

Glücklicherweise wird ihr Ehemann von einem selbstbewussten Anwalt vertreten. Er widerspricht dem Richter gleich und stellt einen Befangenheitsantrag. Der wird zwar postwendend abgelehnt, geht beim Richter aber nicht spurlos vorbei. Er gibt nach. Wenigstens die Ohren freimachen solle die Zeugin, meint der Richter. Wahrscheinlich um zu sehen, ob Zehra rot an den Ohren wird, sollte sie lügen. Eine andere Erklärung für dieses Verlangen gibt es nicht.

Einfach nur enttäuscht
Osman kann nicht glauben, was er sieht und hört. Sein Anwalt und der Richter streiten sich nicht über die beiden Knöllchen, sondern über das Kopftuch seiner Frau. „Im ersten Moment war ich überrascht. Erst nach einigen Sekunden wurde mir bewusst, was da vor sich ging. Der Richter hat uns mit seiner Aufforderung klar zu erkennen gegeben, dass er uns nicht akzeptiert. Dass wir ausgerechnet von einem Richter so behandelt werden, hätte ich mir nicht vorstellen können. Ich bin einfach nur enttäuscht“, sagt der Berliner.

Im weiteren Verlauf der Verhandlung spielt Zehras Kopftuch keine Rolle mehr. Sie braucht nicht einmal mehr auszusagen, weil der Richter die beiden Bußgeldbescheide gegen Osman einkassiert hat. (es) Aktuell Recht

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  1. H.P.Barkam sagt:

    Dass sich Frau Zehra und Herr Osman über rassistisches Verhalten eines deutschen Richters noch wundert, wundert mich wiederum.
    Es ist ja nicht nur so, dass unsere Justiz von je her rechtslastig und ausländerfeindlich ist.
    Nein, es wird schlimmer!
    Eine eindeutiges Signal geht bereits seit einigen Jahren von nicht wenigen studentischen Burschenschaften aus, die sich immer deutlicher mit Rechtsradikalen und deren Ansichten verbünden. Es sind gerade auch Jurastudenten, die sich diesbezüglich hervortun.

    Den Friedlichen wünsche einen schönen Tag, den Bekloppten wünsche ich, dass sie endlich die Schleier aus Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Rechtslastigkeit und der daraus erwachsenen Dummheit von ihren Augen entfernen und sich ordentlich aufführen, wie echte Deutsche eben.

    In diesem Sinne

  2. Saadiya sagt:

    unglaublich….aber leider wahr.

  3. Mamamia sagt:

    Barbara Salesch trägt die rote Mähne auch über die Ohren. Daran sieht man wieder den fiktionalen Charakter solcher Gerichtssendungen …

  4. C. von der Ohe sagt:

    Wo ist den bitte das Problem,

    wenn unser Ziel Gleichberechtigungund Tolleranz ist, dann muss jeder gleichberechtigt und tolleriert werden.

    Und wenn es dem Richter bei der Wahrheitsfindung hilft ihre Ohren zu sehen, dann ist es nicht zuviel verlangt. Er würde schließlich auch darum bitten das Kopftuch abzunehmen wenn es etwa auf die Haarfarbe ankommt.

    Wir kennen den Menschen nicht, wir kennen auch nicht den Grund für sein Handeln, aber in diesem Falle hat er ein schönes Beispiel von Gleichberechtigung geliefert.

  5. glamorama sagt:

    Lieber C. von der Ohe,

    das „Problem“, wie Sie es nennen, liegt darin, dass eine gläubige Muslimin vermutlich bereits vor Scham rot würde, wenn man sie zur Abnahme des Kopftuchs vor fremden Männern zwingt. Desweiteren ist eine Rötung der Ohren kein vor Gericht zugelassenes Beweismittel für die Wahrheit oder Falschheit einer Zeugenaussage.

    Das Skandalöse an der Geschichte ist, dass derselbe Richter es vermutlich nicht wagen würde, die Forderung nach dem Abnehmen der Kopfbedeckung gegenüber einer katholischen Ordensschwester auszusprechen.

  6. nirvana sagt:

    @ H.P. Barkam:

    Die Justiz hat religiös und weltanschaulich neutral zu sein. Das ist ein rechtsstaatlicher Grundsatz, der auch in vielen Ländern mit islamischer Bevölkerungsmehrheit strengstens gepflegt wird. Bei Richtern als Repräsentanten des Staates wären daher sowohl Kopftücher als auch die Kappen der von Ihnen angesprochenen Burschenschafter völlig inakzeptabel. Anders sieht es bei den Prozessparteien aus, die ja nicht den Staat repräsentieren. Von ihnen auch ein religiös und weltanschaulich neutrales Erscheinungsbild zu verlangen, schießt über das Ziel. Für die Wahrheitsfindung kann die Mimik wichtig sein, diese geht aber nicht von den Ohren aus. Abzulehnen ware jedoch eine Ganzkörperverschleierung, da diese die Mimik verdeckt und damit die Wahrheitsfindung behindert.

  7. zyylinder sagt:

    @von der ohe

    ja wie wäre es, wenn der richter verlangt hätte ihr nacktes gesäß zupräsentieren oder im bikini oben ohne oder im stringtanga .???
    ich bin mir sicher ,das tut viel zur sache und hatte auch mit dem fall zutun .

    justizia ist blind und sucht die wahrheit , deutsche richter sind es nicht und kennen die wahrheit schon vorher .

    das ist nur ein zeichen für den grassierenden und sehr dümmlisch klein geistigen chauvinismus ,der in der deutschen gesellschaft grassiert . man muss es sich selbst und den anderen beweisen . und es nicht anders geht als mit nem kopftuch , dann auch damit .
    wie in dem schönen beispiel ?

  8. M. Maria S. sagt:

    Sehr geehrter Herr C. von der Ohe,

    Gleichberechtigung bedeutet, jedem das gleiche Recht zuzugestehen, nicht, bestimmten Personen ihr Recht zu entziehen (in diesem Fall die Religionsausübung). Es ist leider ein tief verwurzelter Gedanke in der Gesellschaft, dass praktizierende bestimmter Religionen immer eine Extrawurst verlangen. Dabei geht es hier um das fundamentale Recht der Religionsfreiheit. Wer dieses Recht in seiner Gesamtheit nicht begriffen hat, der wird auch solch eine Diskriminierung wie sie hier stattfand nicht erkennen.

    Beste Grüße

  9. Selami Sahin sagt:

    @ Ohe Wie sollen denn die offengelegten Ohren der Wahrheitsfindung dienen?

  10. mickis39 sagt:

    @C. von der Ohe

    „Und wenn es dem Richter bei der Wahrheitsfindung hilft ihre Ohren zu sehen, dann ist es nicht zuviel verlangt. “
    Wie bitte sollen denn Ohren bei der Wahrheitsfindung helfen? Sagen Menschen mit großen Ohrläppchen eher die Wahrheit, als die mit kleinen Ohrläppchen oder was?
    Und nein, „rote Ohren, wenn man lügt“ zählt nicht. Ich bekomme z.B. „rote“ Ohren, wenn ich mich über etwas ganz besonders freue, aber auch, wenn ich mich über etwas ganz besonders ärgere. Wenn ich ein Kopftuch tragen würde und vom Richter aufgefordert werden würde, dieses abzunehmen, damit er meine Ohren sehen kann, wäre ich nicht nur überrascht, sondern würde mich auch ganz besonders ärgern.
    Auch das Feststellen der Haarfarbe gehört meines Erachtens nicht zu den Aufgaben eines Richters – zur Zeit der Tat hatte die Zeugin mittelblonde Haare, ein paar Wochen später beim Gerichtstermin hat sie rote Haare. Und dann?
    Ich mußte die Nachricht wirklich zweimal lesen, bevor ich sie geglaubt habe und wenn der 1. April wäre, hätte ich sie glatt für einen Aprilscherz gehalten.
    Wenn es wirklich um „rote Ohren“ ging, hat der Richter ihr von Anfang an unterstellt, dass sie die Unwahrheit sagt. Er hat Vorurteile und ist meiner Meinung nach vollkommen fehl am Platze.

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