Duldung, Aufenthaltserlaubnis, Kettenduldung, Aufenthaltstitel
By Opihuck (Bundesgesetzblatt 2004, I S. 2973/2974) [Public domain], via Wikimedia Commons, bearb. MiG

Warten statt Perspektive

Zahl der Geduldeten steigt wieder auf über 200.000

Ende September lebten 200.601 Menschen mit einer Duldung in Deutschland. Nach drei Jahren des Rückgangs steigt ihre Zahl wieder. Zugleich ist das von der Koalition vereinbarte neue Bleiberecht für bestimmte Beschäftigte noch nicht umgesetzt. Die Grünen fordern schnelles Handeln.

Donnerstag, 29.10.2026, 17:37 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 29.10.2026, 17:37 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

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Die Zahl der Menschen, die als Geduldete in Deutschland leben, steigt nach einem Rückgang in den Jahren 2023 bis 2025 wieder an. Wie die Bundesregierung auf eine Frage der Grünen-Abgeordneten Filiz Polat mitteilt, hielten sich Ende September 200.601 Menschen mit einer Duldung in Deutschland auf. Das waren 9.627 beziehungsweise fünf Prozent mehr als Ende 2025. Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums waren zum Stichtag 30. September insgesamt 256.873 Menschen ausreisepflichtig.

Geduldete sind Menschen, die grundsätzlich ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen vorerst nicht abgeschoben werden können – etwa aus familiären Gründen, weil sie keine Ausweisdokumente haben oder krank sind. Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel und immer befristet. Sie kann allerdings wiederholt verlängert werden, sodass Menschen mitunter viele Jahre ohne gesicherte Aufenthaltsperspektive in Deutschland leben. Ende 2025 verfügten 190.974 von 232.067 Ausreisepflichtigen über eine Duldung.

Ampel-Regierung schuf neuen Weg aus der Duldung

Ende 2022 lebten rund 248.000 Menschen mit einer Duldung in Deutschland. Dass ihre Zahl in den Folgejahren sank, geht unter anderem auf das Chancenaufenthaltsrecht zurück, das die Koalition von SPD, Grünen und FDP eingeführt hatte. Das entsprechende Gesetz trat am 31. Dezember 2022 in Kraft und galt drei Jahre lang. Es betraf Menschen, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten hatten. Sie konnten mit ihren Angehörigen für 18 Monate eine Art Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten.

Am Ende der Frist konnte ein längerfristig gesichertes Bleiberecht bekommen, wer überwiegend selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommt, ausreichende Deutschkenntnisse hat, die erforderlichen Voraussetzungen hinsichtlich Straffreiheit erfüllt und seine Identität geklärt hat beziehungsweise alle dafür erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat. Das gelang nicht allen. Ein Teil der Begünstigten erhielt nach Ablauf der Probephase erneut eine Duldung. Andere konnten ihren Aufenthalt dauerhaft absichern. Fristgerecht gestellte Anträge auf das inzwischen ausgelaufene Chancenaufenthaltsrecht werden weiterhin bearbeitet.

Mehr als 13.000 Minderjährige werden geduldet

Neben dem Auslaufen des Chancenaufenthaltsrechts könnten auch geringere Anerkennungsquoten im Asylverfangen ein Grund für den neuerlichen Anstieg der Zahl der Geduldeten sein. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort an Polat weiter mitteilt, erhielten rund 45.000 Menschen die Duldung erstmals im Jahr 2026. Unter ihnen waren zum Stichtag 30. September den Angaben zufolge rund 13.460 Minderjährige. Für sie kann die Unsicherheit über den Aufenthalt der Familie weitreichende Folgen haben. Auch wer in Deutschland aufwächst und hier zur Schule geht, erhält dadurch nicht automatisch ein Bleiberecht.

Besondere Regelungen gelten für Geduldete, die eine Ausbildung absolvieren oder einer Beschäftigung nachgehen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung erhalten. Diese Möglichkeiten werden bislang allerdings wenig genutzt. Nach Angaben des Bundesrates hatten im September 2025 bundesweit 2.904 Menschen eine Ausbildungsduldung und 1.376 eine Beschäftigungsduldung. Zusammen waren das weniger als 2,3 Prozent aller Geduldeten.

Polat will Planungssicherheit für Geduldete und Betriebe

„Die bestehenden Regelungen zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung sind zu kompliziert und stellen teils kaum erfüllbare Anforderungen“, kritisiert Grünen-Migrationsexpertin Polat. Betriebe brauchten aber Planungssicherheit und verlässliche Arbeitskräfte. Die Bundesregierung müsse endlich handeln, nach dem Motto: „Wer hier arbeitet, eine Ausbildung macht und sich integriert, braucht einen gesicherten Aufenthalt statt jahrelanger Unsicherheit.“ Der Ruf nach neuen Möglichkeiten des Bleiberechts für gut integrierte ausländische Arbeitskräfte ohne sicheren Aufenthaltsstatus gab es zuletzt auch von Abgeordneten der SPD.

Tatsächlich haben CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag bereits ein neues Bleiberecht vereinbart. Es soll bestimmten Geduldeten offenstehen, die sich zum 31. Dezember 2024 seit mindestens vier Jahren in Deutschland aufhielten, seit zwölf Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst sichern und weitere Voraussetzungen erfüllen. Umgesetzt wurde das Vorhaben bislang nicht.
Zuletzt hatte der Bundesrat die Regierung im März 2026 aufgefordert, zu handeln. Er sprach sich zudem dafür aus, die erforderliche Aufenthaltsdauer von vier auf drei Jahre zu verkürzen und die Regelung bis Ende 2029 gelten zu lassen. Damit sollen Geduldete und ihre Arbeitgeber früher Planungssicherheit erhalten. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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