
Umstrittene Entscheidung
Gericht erlaubt Gebetsverbot an Schule – trotz Benachteiligung
Eine Berliner Schule verbietet „demonstratives“ Beten. Ein Gericht billigt das Verbot trotz Benachteiligung muslimischer Schüler – zum Schutz des Schulfriedens. Doch war das Beten überhaupt „demonstrativ“? Und wer stört den Schulfrieden? Der Streit dauert seit fast 20 Jahren an – und ist wohl nicht beendet.
Sonntag, 18.10.2026, 13:07 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 18.10.2026, 13:07 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
Ein Berliner Gymnasium darf das „demonstrative“ Beten verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und eine Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) abgewiesen. Entscheidend war für die Richter dabei der Schulfrieden. Sie verwiesen darauf, dass es an dem Gymnasium seit geraumer Zeit ernsthafte Konflikte mit religiösem Hintergrund gebe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Schulkonferenz des Diesterweg-Gymnasiums in Berlin-Wedding hatte auch vor diesem Hintergrund beschlossen, die Formulierung aufzunehmen, dass „die demonstrative Ausübung von religiösen Riten und extrem politischen Handlungen im Interesse des Schulfriedens untersagt ist“.
Aus Sicht des klagenden Vereins werden dadurch muslimische Schülerinnen und Schüler diskriminiert, weil ihnen damit das islamische Gebet untersagt ist. Wer dieses Gebet für sich als verpflichtend ansehe, müsste sich zum Beten in Büschen, hinter Müllcontainern und in Toilettenräumen verstecken, hieß es. Mit einer sogenannten Verbandsklage wollte der Verein die Diskriminierung vom Gericht feststellen lassen. „Die Schüler wünschen sich mit ihrem Glauben an der Schule akzeptiert zu werden“, erklärte Klägervertreterin Soraia Da Costa Batista am Rande der Verhandlung.
Kläger wirft Schule Mitschuld am Konflikt vor
Der Konflikt beschäftigt das Gymnasium bereits seit fast zwei Jahrzehnten. Schon 2007 hatte die damalige Schulleitung einem muslimischen Schüler das Beten untersagt. Der Streit ging bis vor das Bundesverwaltungsgericht, das 2011 das Verbot im konkreten Fall bestätigte. Zugleich stellten die Richter klar, dass Schüler grundsätzlich auch während der Schulzeit beten dürfen, solange der Schulfrieden nicht konkret gefährdet wird. Schulen dürften religiöse Handlungen nicht allein deshalb untersagen, weil sich andere daran stören. Entscheidend sei, ob tatsächlich eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden bestehe.
Beim aktuellen Streit stellt sich laut GFF die Frage, welchen Anteil die Schule selbst an den anhaltenden Konflikten hat. Der Kläger wirft Lehrkräften vor, betende Jugendliche zu ermahnen und einzuschüchtern. Die Schulleitung weist die Vorwürfe zurück. Nach Angaben der GFF haben andere Berliner Schulen beanstandete Gebetsverbote inzwischen überwiegend geändert. Das Diesterweg-Gymnasium hielt an seiner Regelung fest.
Gericht räumt ein: Verbot benachteiligt Muslime besonders
Die Schulordnung unterscheide nicht nach Religion, sondern verbiete jegliche demonstrativ ausgeübten religiösen Riten in der Schule, so die Richter. Sie räumten aber auch ein, dass von der Regelung in erster Linie muslimische Schülerinnen und Schüler betroffen seien. Denn das islamische Pflichtgebet, das fünfmal täglich zu bestimmten Zeiten – und damit auch während der Schulzeit – zu verrichten ist, sei besonders sichtbar.
Insofern benachteilige die Schulordnung muslimische Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Religion in besonderer Weise, so das Gericht. Nach Ansicht der Richter ist das Verbot an dem betroffenen Gymnasium aber gerechtfertigt, um den Schulfrieden zu wahren.
Schulleitung schildert Konflikte
Der Schulleiter und sein Stellvertreter hatten zuvor geschildert, zu welchen Konflikten es durch religiös motiviertes Verhalten insbesondere muslimischer Schüler gekommen ist. So gebe es regelmäßig während des islamischen Fastenmonats Ramadan „einen Konformitäts- und Anpassungsdruck“. Teils sei versucht worden, Mitschülern bestimmte religiöse Verhaltensweisen aufzuzwingen. Schülerinnen seien demnach beschimpft worden, weil sie kein Kopftuch trügen oder zu leicht bekleidet seien. „Unsere Aufgabe ist es doch auch, sie zu schützen“, sagte der stellvertretende Schulleiter.
Aus Sicht des Gerichts würde in dieser Situation das bereits bestehende Risiko einer Störung des Schulfriedens erhöht, wenn das islamische Gebet erlaubt wäre. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Beten und den geschilderten Beschimpfungen oder dem religiösen Anpassungsdruck wurde in der mündlichen Verhandlung allerdings nicht konkret belegt. Das Gericht folgte hier der Einschätzung der Schulleitung, dass sichtbare Gebete bestehende Konflikte verschärfen könnten.
Gutachten widerspricht Schulleitung
Dieser Einschätzung widerspricht der Kultur- und Sozialwissenschaftler Werner Schiffauer. In einem Gutachten, das im Vorfeld der Verhandlung erstellt wurde, setzt er sich mit den von der Schule und der Berliner Bildungsverwaltung angeführten Vorfällen auseinander. Sein Ergebnis: Die geschilderten Konflikte belegten nicht, dass das Gebet selbst den Schulfrieden gefährde.
Schiffauer untersuchte unter anderem eine Aufstellung von 15 Vorfällen aus den Jahren 2016 bis 2026. Darin würden sehr unterschiedliche Ereignisse wie religiöse Beleidigungen, Druck auf Mitschüler und politische Konflikte zusammengefasst. Eine deutliche Eskalation lasse sich daraus nach seiner Bewertung nicht ableiten. Vor allem fehle der Nachweis, dass friedlich betende Jugendliche für solche Vorfälle verantwortlich seien oder diese begünstigten.
Auch Schüler und Eltern widersprechen Schulleitung
Der Darstellung der Schulleitung widersprechen auch Stellungnahmen betroffener Schüler und einer Mutter, die die GFF veröffentlicht hat. Demnach müssten sich muslimische Jugendliche zum Beten in Treppenhäusern oder abgelegenen Ecken des Schulgeländes verstecken. Lehrkräfte hätten gezielt nach betenden Schülern gesucht, ihre Gebete unterbrochen und sie ermahnt oder mit Tadeln belegt.
Auch ehemalige Schüler verschiedener Abschlussjahrgänge schildern laut der Klageschrift der GFF (Seiten 15–16) ähnliche Erfahrungen. Religiöse Konflikte unter Mitschülern hätten sie im Zusammenhang mit Gebeten dagegen nicht erlebt. Vielmehr seien Auseinandersetzungen vor allem durch das Einschreiten der Lehrkräfte entstanden. Laut Klageschrift habe der Schulleiter bereits das gemeinsame Gebet mehrerer Jugendlicher als „missionarisch“ eingestuft. Die Schulleitung weist die Vorwürfe zurück.
Kläger will gegen Urteil vorgehen
Umstritten ist auch, ob ein Gebetsraum eine Lösung sein könnte. Das Gericht hält dies im konkreten Fall nicht für zumutbar. Die Schule verfüge weder über geeignete Räume noch über das notwendige Aufsichtspersonal. Zudem könnten sich die Konflikte dorthin verlagern. Aus Sicht der Kläger bleibt dagegen die Frage offen, weshalb nicht zumindest eine zeitweise Nutzung vorhandener Räume oder andere weniger einschneidende Lösungen möglich sein sollen.
Aus Sicht der Senatsbildungsverwaltung trägt das Urteil der konkreten Situation an der Schule Rechnung. „Die Entscheidung unterstreicht, dass Schulen handlungsfähig sein müssen, wenn der Schulfrieden oder der geordnete Schulbetrieb beeinträchtigt sind“, erklärte ein Sprecher.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte kündigte an, gegen das Urteil vorzugehen. „Unter dem Deckmantel des Schulfriedens erlaubt das Gericht ein pauschales Verbot von sichtbarem Gebet“, teilte der Verein mit. Das verletze die Religionsfreiheit und diskriminiere muslimische Schüler. (dpa/mig) Aktuell Recht
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