
Aufarbeitung ohne Akten?
Gutachten stellt Hamburgs NSU-Kurs infrage
25 Jahre nach dem NSU-Mord an Süleyman Taşköprü wird weiter über die Form der Aufarbeitung gestritten. Auf dem Prüfstand steht der umstrittene Hamburger Sonderweg mit dem Forschungsprojekt. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes gibt nun eine deutliche Antwort.
Montag, 07.09.2026, 12:10 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 07.09.2026, 12:10 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft sieht sich durch ein Gutachten in ihrer Forderung nach einem NSU-Untersuchungsausschuss bestärkt. Hamburg ist das einzige Bundesland, in dem der rechtsterroristische NSU gemordet hat und in dem die Taten nicht von einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss untersucht wurden. Stattdessen soll sich hier ein Forschungsprojekt um die Aufarbeitung kümmern.
Nach Angaben der Linken in der Hamburgischen Bürgerschaft hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages nun herausgearbeitet, dass ein Untersuchungsausschuss weitergehende Rechte auf Akteneinsicht als ein Forschungsprojekt hat.
„Ein Forschungsprojekt ist kein Ersatz für einen Untersuchungsausschuss“, schlussfolgerte der innenpolitische Sprecher Deniz Çelik. „Forschende sind auf eine Ermessensentscheidung angewiesen, während ein Untersuchungsausschuss einen verfassungsrechtlich abgesicherten Anspruch auf Aktenvorlage hat.“
Auseinandersetzung um Akteneinsicht
Die erneute Forderung der Linken hat einen handfesten Hintergrund: Zuletzt waren Forschende in ihrem Bemühen um Akteneinsicht auf Widerstand gestoßen. Der Generalbundesanwalt hatte ein Akteneinsichtsgesuch abgelehnt, wie eine dortige Sprecherin Ende Juni bestätigte. Die Bürgerschaft und die Forschungsgruppe hatten daraufhin einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Oberlandesgericht Karlsruhe gestellt.
Der Wissenschaftliche Dienst stelle unmissverständlich fest, dass ein Untersuchungsausschuss gegenüber der Bundesanwaltschaft eine stärkere und weitreichendere Rechtsposition habe, urteilte Çelik.
Bürgerschaftskanzlei verteidigt Vorgehen
Aus der Hamburger Bürgerschaftskanzlei hieß es allerdings, das Gutachten habe sich nur mit Aktengesuchen Parlamentarischer Untersuchungsausschüsse des Bundestages gegenüber der Bundesanwaltschaft befasst. Dies lasse nur bedingt Rückschlüsse auf den Anspruch auf Aktenvorlagen für Untersuchungsausschüsse der Landesparlamente zu.
Zudem gebe es bisher noch kein vergleichbares Forschungsprojekt. Der Rechtsweg sei noch nicht getestet worden. Auch habe das Projekt eine andere, weitergehende Zielrichtung als ein Untersuchungsausschuss.
„Wir setzen unsere Rechte gegenüber dem Generalbundesanwalt mit einem Antrag für eine Akteneinsicht beim OLG in Karlsruhe gemeinsam mit der Forschungsgruppe durch“, betonte Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit. „Wir sind überzeugt, dass dieses einmalige Forschungsprojekt, was unser Landesparlament in Auftrag gegeben hat, Auskunfts- und Akteneinsicht in alle Unterlagen erhalten wird.“
NSU-Mord in Hamburg vor 25 Jahren
Der Hamburger Gemüsehändler Süleyman Taşköprü war vor 25 Jahren – am 27. Juni 2001 – im gemeinsam mit seinem Vater betriebenen Obst- und Gemüseladen in Hamburg-Bahrenfeld vom NSU erschossen worden. Der 31-Jährige hinterließ seine Frau und eine kleine Tochter. Der NSU hatte zwischen 2000 und 2007 aus rassistischen Gründen neun türkisch- und griechisch-stämmige Männer sowie eine Polizistin ermordet.
Die Sicherheitsbehörden hatten den Zusammenhang der Taten lange nicht erkannt und zunächst im Umfeld der Opfer ermittelt. Erst nach der Selbstoffenbarung des NSU wurde der eigentliche rechtsextreme Zusammenhang aufgedeckt. Das von der Bürgerschaft beauftragte Forschungsprojekt soll sich wie die Untersuchungsausschüsse anderer Bundesländer auch mit Behördenversagen befassen. (dpa/mig) Aktuell Panorama
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