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Europäischer Gerichtshof (EuGH) © 123rf.com

Schutz gegen Willkür

EuGH zwingt Behörden zu überprüfbaren Entscheidungen

Beruht eine Rückkehrentscheidung auf geheimen Informationen des Inlandsdienstes, müssen Betroffene die wesentlichen Gründe erfahren, um sich wirksam dagegen wehren zu können. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Fall aus Ungarn entschieden. Relevant ist der Richterspruch europaweit.

Donnerstag, 16.07.2026, 15:15 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 16.07.2026, 15:15 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Rückkehrentscheidungen gegen Drittstaatsangehörige, die auf geheimen Informationen beruhen, müssen gerichtlich wirksam überprüft werden können. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Es verstoße gegen EU-Recht, wenn Betroffene die wesentlichen Gründe für eine Rückkehrentscheidung nicht erfahren und deshalb ihre Rechte nicht wirksam geltend machen können. (Az: C-26/25)

Im konkreten Fall geht es um einen Mann, der 2005 als Profifußballer rechtmäßig nach Ungarn kam. Er lebt mit seiner ungarischen Lebensgefährtin und ihren beiden Kindern zusammen, für die beide das Sorgerecht haben. 2020 beantragte er aufgrund seiner familiären Situation eine nationale Niederlassungserlaubnis. Der Verfassungsschutz entschied jedoch, seine Anwesenheit verletze die nationale Sicherheit, woraufhin die Fremdenpolizei seinen Antrag ablehnte.

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Auf Vorschlag des Verfassungsschutzes erließ sie eine Rückkehrentscheidung, verbunden mit einem zehnjährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot. Weder die zuständigen Behörden noch die betroffenen Personen hatten Zugang zu den vertraulichen Informationen, auf denen die Entscheidungen beruhten.

Vertrauliche Akten dürfen Rechtsschutz nicht verhindern

Der EuGH entschied, dass die nationalen Behörden bei Rückkehrentscheidungen die familiären Bindungen zu Unionsbürgern berücksichtigen und prüfen müssen, ob ein Abhängigkeitsverhältnis bestehe. Eine Regelung, die eine Rückkehrentscheidung allein auf Grundlage einer nicht begründeten, verbindlichen Stellungnahme einer Sicherheitsbehörde erlaube, ohne eine individuelle Prüfung auch der Verhältnismäßigkeit, verstoße gegen EU-Recht.

Zudem müsse der Betroffene die wesentlichen Gründe für die Entscheidung kennen, um seine Rechte wirksam vor Behörden und Gerichten geltend machen zu können.

Über den konkreten Fall muss nun das Gericht im ungarischen Szeged entscheiden. Dabei ist es an die Auslegung des EU-Rechts durch den EuGH gebunden. Politisch ist der Fall relevant, weil der EuGH damit prüft, welche Grenzen nationale Sicherheitsinteressen im Migrationsrecht haben und wie stark Entscheidungen gerichtlich überprüfbar sein müssen. Diese Entscheidung stärkt Menschenrechtlern zufolge das Aufenthaltsrecht von Migranten. (epd/mig) Aktuell Recht

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