
Polizeimeldung im Südwesten
Amtliche Vorverurteilung der Herkunft
Baden-Württembergs Polizei nennt künftig grundsätzlich die Nationalität von Tatverdächtigen. Damit wird Herkunft amtlich markiert – und ein ohnehin verzerrter Verdacht weiter verschärft.
Von Ekrem Şenol Sonntag, 12.07.2026, 10:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 11.07.2026, 0:45 Uhr Lesedauer: 6 Minuten |
Die Nationalität hat einen neuen Job. In Baden-Württemberg soll sie künftig nicht mehr bloß im Pass stehen, sondern möglichst auch in jeder Polizeimeldung. Ob Diebstahl, Körperverletzung oder Mord: Zum Tatverdacht gibt es das Herkunftsetikett gleich amtlich dazu. Ausnahmen soll es nur geben, wenn etwa Jugendschutz, laufende Ermittlungen oder die mögliche Identifizierung eines Verdächtigen entgegenstehen.
Innenminister Manuel Hagel nennt das Klartext. Wer Vertrauen wolle, müsse Klartext reden, sagt der CDU-Politiker. Künftig soll deshalb grundsätzlich veröffentlicht werden, welche Staatsangehörigkeit ein Tatverdächtiger besitzt. Bislang wurde im Einzelfall geprüft, ob daran ein sachlich begründetes öffentliches Interesse besteht. Dieses „Hin und Her“, so Hagel, habe nun ein Ende.
Das klingt zunächst ordentlich. Gleiches Formular, gleiche Zeile, gleiche Regel. Deutsch, syrisch, türkisch, französisch: einmal alles auf den Tisch. Nur ist Gleichbehandlung nicht automatisch Gleichwirkung. „Deutsch“ wird in einer Meldung meist als Normalzustand überlesen. „Syrisch“ oder „afghanisch“ bleibt hängen. Das eine ist eine Angabe. Das andere wird schnell zur vermeintlichen Erklärung.
Wenn Herkunft zur Erklärung wird
Genau darin liegt das Problem. Eine Staatsangehörigkeit kann für eine Tat relevant sein. Bei grenzüberschreitender organisierter Kriminalität, politisch motivierten Taten oder bestimmten Gruppenkonstellationen kann sie zum Verständnis beitragen. Der Presserat sieht deshalb kein Verbot der Nennung vor. Er verlangt aber eine Abwägung im Einzelfall. Entscheidend ist ein begründetes öffentliches Interesse – nicht die bloße Neugier und schon gar nicht der Reflex, aus einem Pass eine Ursache zu basteln.
„Das ist ungefähr so erkenntnisreich, als würde die Polizei künftig bei jedem Fahrraddiebstahl auch Sternzeichen und Schuhgröße des Tatverdächtigen melden.“
Die neue Regel dreht dieses Prinzip um. Bislang musste die Nennung begründet werden. Künftig muss offenbar das Verschweigen begründet werden. Die Staatsangehörigkeit steigt damit von einer möglicherweise wichtigen Information zur amtlichen Standardzutat auf.
Das ist ungefähr so erkenntnisreich, als würde die Polizei künftig bei jedem Fahrraddiebstahl auch Sternzeichen und Schuhgröße des Tatverdächtigen melden. Beides kann korrekt sein. Beides erklärt selten, warum das Fahrrad weg ist. Der Unterschied: An Schuhgrößen hängen keine jahrzehntelang gepflegten Feindbilder.
Der Verdacht ist nicht neutral
Hinzu kommt: Schon der Verdacht, den die Polizei künftig melden soll, entsteht nicht unter neutralen Laborbedingungen. Mehrere Dunkelfeldstudien zeigen, dass Menschen eher angezeigt werden, wenn sie als ausländisch oder „fremd“ wahrgenommen werden. Der jüngste Niedersachsensurvey des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen liefert dafür ein bemerkenswertes Beispiel: Haben bei jugendlichen Gewaltdelikten Opfer und beschuldigte Person keinen Migrationshintergrund, wird in 7,9 Prozent der Fälle die Polizei eingeschaltet. Hat das Opfer keinen Migrationshintergrund, die als Täter wahrgenommene Person aber mutmaßlich schon, liegt die Quote bei 22,4 Prozent – fast dreimal so hoch. Das beweist keine rassistische Absicht in jedem Einzelfall. Es beweist aber, dass auch die Anzeigenbereitschaft einen Filter besitzt.
„Aus dem häufiger Angezeigten wird der häufiger gemeldete Ausländer – und aus dem häufiger gemeldeten Ausländer in der öffentlichen Wahrnehmung der vermeintlich typische Täter.“
Eine Polizeimeldung steht deshalb nicht am Anfang der Wirklichkeit, sondern am Ende einer langen Auswahlkette: Eine Tat wird bemerkt, jemand wird als Täter beschrieben, verdächtigt, angezeigt und schließlich polizeilich erfasst. Wer als ausländisch gelesen wird, durchläuft diese Kette nachweislich leichter. Wird seine Nationalität anschließend routinemäßig veröffentlicht, erhält der bereits verzerrte Verdacht auch noch ein amtliches Etikett. Aus dem häufiger Angezeigten wird der häufiger gemeldete Ausländer – und aus dem häufiger gemeldeten Ausländer in der öffentlichen Wahrnehmung der vermeintlich typische Täter. So beschreibt die Polizei die Verzerrung nicht nur. Sie hilft, sie zu vergrößern.
Was der Pass nicht erzählt
Dabei erzählt ein Pass erstaunlich wenig über einen Menschen. Er sagt nicht, wo jemand geboren wurde, wo er aufgewachsen ist oder unter welchen Bedingungen er lebt. Ende 2025 waren rund 1,7 Millionen ausländische Staatsangehörige in Deutschland geboren. Zugleich wurden allein 2025 mehr als 332.000 Menschen eingebürgert. Durch die Einbürgerung ändert sich die statistische Schublade. Die Biografie bleibt dieselbe.
„Das ist kein juristisches Komma, sondern das Ausrufezeichen des Rechtsstaats. Ein Tatverdächtiger ist zunächst einmal bloß verdächtig.“
Besonders hübsch misslingt der angekündigte „Klartext“ schon in Hagels eigener Wortwahl. Er beklagt, dass für „Straftäter“ in Baden-Württemberg nicht etwas anderes gelten dürfe als in Berlin. Gemeint sind aber Tatverdächtige.
Das ist kein juristisches Komma, sondern das Ausrufezeichen des Rechtsstaats. Ein Tatverdächtiger ist zunächst einmal bloß verdächtig. Ein Täter ist überführt. Dazwischen liegen Ermittlungen, Anklage, Beweisaufnahme und Urteil. Die Unschuldsvermutung verpflichtet gerade auch staatliche Stellen und die Polizei, Verdächtige nicht öffentlich wie bereits überführte Täter zu behandeln.
Der Pass auf der Anklagebank
Die geplante Pflichtangabe produziert damit eine merkwürdige Reihenfolge: Ob jemand die Tat begangen hat, ist noch offen. Welchen Pass er besitzt, steht bereits fest und soll möglichst rasch in die Öffentlichkeit. Der Mensch bleibt Verdächtiger, sein Pass sitzt aber schon auf der Anklagebank – und in der Schlagzeile.
Für Redaktionen ändert die neue Polizeipraxis übrigens nichts an der eigenen Verantwortung. Der Presserat stellt ausdrücklich klar: Nur weil Polizei oder Behörden eine Herkunft nennen, müssen Medien sie nicht übernehmen. Journalismus ist keine behördliche Durchreiche. Er muss prüfen, welchen Erkenntniswert eine Angabe hat und welchen Schaden eine pauschale Zuordnung anrichten kann.
Ausländische Tatverdächtige werden in Medien ohnehin häufiger mit ihrer Herkunft verbunden als deutsche. Kriminologen empfehlen deshalb, zwischen dem tatsächlichen Erklärungswert einer Angabe und der Gefahr der Stigmatisierung abzuwägen. Herkunft und Staatsangehörigkeit sind schließlich keine eigenständigen Ursachen von Kriminalität. Entscheidend sind zahlreiche Faktoren, darunter Alter, Geschlecht und soziale Lebensbedingungen.
Neutralität mit politischer Schlagseite
„Vertrauen entsteht, wenn Behörden sauber unterscheiden: zwischen Verdacht und Schuld, Information und Erklärung, öffentlichem Interesse und öffentlicher Erregung.“
Hagels Vorstoß verkauft politische Vereinfachung als Neutralität. Er verspricht eine Regel „ohne ideologische Scheuklappen“. Tatsächlich wird eine hochpolitische Auswahlentscheidung als reine Sachlichkeit ausgegeben. Denn Polizeimeldungen enthalten nie alle verfügbaren Fakten. Sie enthalten jene, die ein gerade für Presse zuständiger Beamter für relevant hält.
Vertrauen entsteht nicht dadurch, dass der Staat möglichst viele Etiketten verteilt. Vertrauen entsteht, wenn Behörden sauber unterscheiden: zwischen Verdacht und Schuld, Information und Erklärung, öffentlichem Interesse und öffentlicher Erregung.
Künftig wissen wir in Baden-Württemberg also schneller, welchen Pass ein Tatverdächtiger besitzt. Ob er die Tat begangen hat, entscheidet weiterhin ein Gericht. Man darf hoffen, dass diese kleine juristische Nebensache im großen „Klartext“ nicht völlig untergeht. (mig) Meinung
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