
Medienvielfalt
Gutachten: WDR-Cosmo-Umbau rechtswidrig
Ein Gutachten hält den geplanten Umbau von Cosmo zur Hip-Hop-Welle „1Live Street“ für rechtswidrig. Medienrechtler Hubertus Gersdorf sieht den interkulturellen Auftrag im WDR-Gesetz verletzt und hält Klagen für möglich.
Von Diemut Roether Montag, 29.06.2026, 16:40 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 29.06.2026, 16:40 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Der Medienrechtler Hubertus Gersdorf hält die vom WDR geplante Umwidmung des interkulturellen Hörfunkprogramms Cosmo in eine Hip-Hop-Welle für nicht mit dem WDR-Gesetz vereinbar. Das Gesetz bestimme, dass der WDR ein Hörfunkprogramm veranstalte, „das sich vor allem Themen des interkulturellen Zusammenlebens widmet“, schreibt Gersdorf in einem juristischen Kurzgutachten, das der Verein „Neue deutsche Medienmacher“ am Montag veröffentlichte.
Der WDR hatte kürzlich mitgeteilt, dass er die interkulturelle Radiowelle Cosmo zum 1. April 2027 in „1Live Street“ umbenennen und zu einem „jungen Programm mit Fokus auf die weltweit größte Jugendkultur Hip-Hop“ weiterentwickeln wolle. Hauptzielgruppe seien die 20- bis 29-Jährigen. Laut WDR-Gesetz müsse sich dieses Hörfunkprogramm jedoch an alle Altersgruppen richten, schreibt Gersdorf. Die geplante Zielgruppenorientierung der Welle sei unzulässig. Cosmo dürfe daher nicht zu einer jungen Welle umgebaut werden. Das WDR-Gesetz lege eindeutig fest, welche Wellen sich an bestimmte Zielgruppen richten sollten.
WDR beruft sich auf Programmfreiheit
Der WDR beruft sich beim Umbau von Cosmo auf die Programmfreiheit. Der Sender könne seine Angebote „frei gestalten und auf bestimmte Zielgruppen ausrichten“, sagte eine Sprecherin dem „Evangelischen Pressedienst“. Das gelte auch für Cosmo, da der Gesetzgeber für das Angebot keine Zielgruppe festgelegt habe. Die Auslegung wie im Gutachten würde nach Ansicht des Senders „zu einer verfassungswidrigen Einschränkung der Programmfreiheit des WDR führen“.
In dem Gutachten schreibt Gersdorf, das WDR-Gesetz schreibe vor, dass sich die Welle „vor allem Themen des interkulturellen Zusammenlebens“ widmen solle. Es sei jedoch „fraglich, ob Hip-Hop-Musik und Hip-Hop-Kultur überhaupt ‚Themen des interkulturellen Zusammenlebens oder nicht eher Ausdruck einer urbanen Jugend- und Musikkultur sind“. Themen des interkulturellen Zusammenlebens, die auch für über 30-Jährige interessant seien, würden von einem solchen Programm nicht hinreichend erfasst.
Gersdorf: Beitragszahler könnten klagen
Der WDR hatte darauf hingewiesen, dass die interkulturellen Themen als „Querschnittsauftrag“ stärker im Gesamtprogramm stattfinden sollten. Dies sei jedoch kein Ersatz für das gesetzlich beauftragte Radioprogramm, befand Gersdorf. Der Medienrechtler sieht in der geplanten Umwidmung einen Verstoß gegen das Gesetz, gegen den der amtierende Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen vorgehen müsse. Der WDR könne sich hier auch nicht auf die Programmfreiheit berufen, da der Auftrag des Programms im WDR-Gesetz festgeschrieben sei. Auch Beitragszahler könnten seiner Ansicht nach gegen die Umwidmung der Welle klagen.
Die Geschäftsführerin des Vereins „Neue Deutsche Medienmacher“, Elena Kountidou, sagte: „Was der WDR plant, ist kein Reformschritt, sondern rechtswidrig. Cosmo ist gesetzlich fest verankert.“ Der Verein forderte den WDR-Rundfunkrat auf, seine Entscheidung rückgängig zu machen. Die ARD solle Cosmo „als mehrsprachiges, innovatives Angebot für eine vielfältige Gesellschaft“ weiter ausbauen. (epd/mig) Aktuell Panorama
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